TI-Pauschale

Liebe tomedo®-Anwender:innen
seit dem 1. Juli 2023 ist die Umstellung der TI-Finanzierung auf eine Monatspauschale durch Verordnung des Bundesgesundheitsministerium erfolgt. In Abhängigkeit Ihrer Praxisgröße und dem Zeitpunkt Ihrer TI-Ersteinrichtung bzw. Konnektortausch erhalten Sie somit zukünftig eine TI-Pauschale von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, welche Ihre fortlaufenden sowie zukünftigen TI-Kosten für laufende und kommende TI-Anwendungen inkl. Konnektor-Zertifikatsverlängerung bzw. Konnektortausch abdecken wird.
Die Förderung der vollen TI-Pauschale ist an gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft, diese erforderlich machen, dass Sie die technische Nutzung von unten aufgeführten TI-Anwendungen bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) über eine Eigenerklärung nachweisen. Sollte dies für eine Anwendung nicht erfolgen kann dies bereits eine Kürzung um 50 Prozent der TI-Finanzierungspauschale zur Folge haben.
Als PVS- sowie Konnektoranbieter stellen wir Ihnen mit tomedo® bereits seit geraumer Zeit alle bisher notwendigen TI-Anwendungen für die Erfüllung der Vorgaben der vollen TI-Pauschale zur Verfügung.
Daher reagieren wir ebenfalls auf diese Entwicklung und stellen die bisher berechnete TI-Wartungs- und Betriebspauschale entsprechend um. Dazu haben Sie bereits ein Schreiben per Mail von unserer Buchhaltung erhalten.
tomedo® unterstützt seit Juli 2022 alle notwendigen TI-Anwendungen für den Erhalt der vollen TI-Pauschale
Beachten Sie außerdem die Konnektor-Lizenz:
Die kostenpflichtige Lizenz für das ebenso benötigte Konnektor-Upgrade PTV5 stellen wir Ihnen bereits seit 09/2022 zur Verfügung. Sollte Ihr Konnektor noch nicht über diese Version verfügen, können Sie dies über die Buchung eines Termins bei unserem Support nachholen.
Welche TI-Anwendungen im Zweifel bei Ihrer zuständigen KV nachgewiesen werden müssen und seit wann mit welchem tomedo®-Update wir diese zur Verfügung stellen, entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:
Anwendung | Zeitraum Release | tomedo® Version |
---|---|---|
Versichertenstammdatenmanagement – VSDM | 01/2018 | v1.54 |
Notfalldatenmanagement – NFDM | 10/2020 | v1.90 |
elektronischer Medikationsplan – eMP | 01/2021 | v1.93 |
Kommunikation im Medizinwesen – KIM | 08/2020 | v1.86 |
elektronischer Arztbrief | 12/2020 | v1.93 |
elektronische Patientenakte ePA 1.0 | 12/2020 | v1.93 |
elektronisches Rezept – eRZ | 10/2021 | v1.103 |
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU | 08/2021 | v1.101 |
Komfortsignatur | 10/2021 | v1.103 |
elektronische Patientenakte ePA 2.0 | 07/2022 | v1.110 |
Wir möchten Sie zudem bitten, sich zusätzlich auf den Webseiten Ihrer zuständigen KV zur Beantragung der monatlichen Förderung zu informieren.
Da die verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen im Bundesgebiet jeweils eigene Prozesse für die Einreichung der erforderlichen Eigenerklärung haben, können wir Ihnen leider keine allgemeingültige Vorgehensweise empfehlen.