E-Rezept-Verordnungen sowie Dispensierungen durch Apotheken werden durch den E-Rezept-Fachdienst automatisch in die elektronische Medikationsliste in der ePA der Versicherten eingetragen und sind für 12 Monate ab Ausstellung einsehbar.
Die elektronische Medikationsliste ist der erste bereits aktuell verfügbare Bestandteil des geplanten digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP). Ab 2027 wird auch der neue elektronische Medikationsplan (eMP) in der ePA gespeichert und erweitert den dgMP.
Hinweis: Der neue eMP in der ePA wird zum Stichtag der Einführung nicht den bisherigen Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte direkt ersetzen. Eine Ablösung ist Zug um Zug geplant nach einem noch nicht festgelegten Zeitraum des Parallelbetriebs.