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Hybrid-DRG 2026: Katalog, Abrechnung und Ausblick – so unterstĂŒtzt tomedo Ihre Praxis

Ärztin sitzt nachdenklich vor Unterlagen am Schreibtisch.

Seit 2024 gibt es fĂŒr ausgewĂ€hlte Eingriffe eine sektorengleiche VergĂŒtung, die sogenannten Hybrid-DRG. FĂŒr 2026 wurde der Katalog deutlich erweitert, und fĂŒr 2027 und 2028 zeichnen sich weitere grundlegende Änderungen ab. In diesem Beitrag finden Sie den aktuellen Stand (Oktober 2026) und erfahren, wie tomedo Sie bei der Abrechnung unterstĂŒtzt.

 

Hybrid-DRG: Definition

Hybrid-DRG (“diagnosis-related groups”, dt.: Diagnosebezogene Fallgruppen) bilden die Schnittstelle zwischen ambulanten und stationĂ€ren Abrechnungsmodellen. Sie ermöglichen es, bestimmte Leistungen sowohl im Krankenhaus als auch in Arztpraxen einheitlich abzurechnen (v. a. ambulante Operationen). Die Höhe der Ă€rztlichen VergĂŒtung hĂ€ngt also nicht davon ab, ob eine Leistung stationĂ€r oder ambulant erbracht wurde.

Wichtig fĂŒr Praxen: Ein Wahlrecht zwischen EBM und Hybrid-DRG gibt es nicht. Ordnet der Grouper einen Eingriff einer Hybrid-DRG zu, muss er ĂŒber diese Fallpauschale abgerechnet werden. Die Pauschale darf nur einmal und nur von einer am Eingriff beteiligten Ärztin bzw. einem beteiligten Arzt abgerechnet werden, etwa vom Operateur oder vom AnĂ€sthesisten. Das Honorar wird dann mit den beteiligten Kolleginnen und Kollegen geteilt.

 

Warum wurden Hybrid-DRG eingefĂŒhrt?

Der Hauptgrund fĂŒr die EinfĂŒhrung von Hybrid-DRG war die Vereinfachung der Abrechnung von ambulant durchgefĂŒhrten Eingriffen, z. B. in den Bereichen Urologie, Augenheilkunde, Oto-Rhino-Laryngologie und Unfallchirurgie. Dies geht Hand in Hand mit der Politik der Ambulantisierung von operativen Eingriffen mit geringem KomplexitĂ€tsgrad und der Entlastung von KrankenhĂ€usern.

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht der Stellungnahmen von verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems im Zusammenhang mit der Hybrid-DRG-Verordnung (Hybrid-DRG-V) des Bundesgesundheitsministeriums, die zum 01.01.2024 in Kraft trat: Hybrid-DRG-V.

Als Hauptkritikpunkte wurden genannt: NichtberĂŒcksichtigung der höheren Materialkosten in Praxen (höhere Einkaufspreise im Vergleich zu KrankenhĂ€usern), fehlende Möglichkeit zur Abrechnung der postoperativen Nachsorge, unzureichende VergĂŒtung der diagnostischen Nebenleistungen, fehlende Transparenz und keine InflationsberĂŒcksichtigung bei der Kalkulation von Pauschalen, hoher Anteil an bereits ambulantisierten Leistungen im Hybrid-DRG-Leistungskatalog usw.

Inzwischen gibt es zudem Hinweise, dass die Hybrid-DRG die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung eher erhöht als gesenkt haben. Das ist ein wesentlicher Grund fĂŒr die aktuellen ReformplĂ€ne (siehe „Ausblick“).

 

Abrechnung Hybrid-DRG

In 2024 konnten Hybrid-DRG ĂŒbergangsweise mit Hilfe von Pseudo-GebĂŒhrenordnungspositionen ĂŒber die regulĂ€re Quartalsabrechnung mit den KVen abgerechnet werden – dafĂŒr hatten die KVen u. a. Hybrid-DRG-Grouper zur VerfĂŒgung gestellt.

Seit dem 01.01.2025 entfĂ€llt dieser Weg ĂŒber Pseudo-GOP. Hybrid-DRG werden seitdem fallbezogen und ohne Quartalsbezug abgerechnet. Praxen haben drei Möglichkeiten: Sie beauftragen ihre KV mit der Abrechnung, rechnen direkt mit der Krankenkasse ab oder beauftragen einen Abrechnungsdienstleister. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch, je nach KV z. B. ĂŒber KIM. Rechnungen können jederzeit eingereicht werden. Die Kassen mĂŒssen unbeanstandete Rechnungen innerhalb von 21 Tagen begleichen.

Bestimmte prĂ€- und postoperative Leistungen (EBM-Abschnitte 31.1.2, 31.4.2 und 31.4.3) sowie die prĂ€anĂ€sthesiologische Untersuchung (GOP 05311, unter Bedingungen) können ĂŒbergangsweise bis 31.12.2026 weiterhin neben einer Hybrid-DRG nach EBM abgerechnet werden. Sie sind zusĂ€tzlich mit der GOP 88110 zu kennzeichnen.

 

Katalog Hybrid-DRG 2025–2026

RĂŒckblick 2025: Der Hybrid-DRG-Katalog wurde fĂŒr das Jahr 2025 wie geplant erweitert und umfasste zusĂ€tzliche 100 Eingriffe, die mit den neuen Fallpauschalen vergĂŒtet werden. Die Eingriffe zĂ€hlen zu den folgenden Leistungsbereichen:

  • Endoskopische Eingriffe an der Galle, der Leber und am Pankreas
  • Proktologische Eingriffe an Analfisteln
  • Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
  • Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
  • Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen

Stand 2026: Der Hybrid-DRG-Katalog wĂ€chst 2026 deutlich: Er umfasst nun 69 Hybrid-DRG mit 904 OPS-Kodes (2025: 583). Weil sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten, hat der ergĂ€nzte erweiterte Bewertungsausschuss am 11. November 2025 Leistungskatalog und VergĂŒtung festgelegt. Rund eine Million bislang stationĂ€r versorgte FĂ€lle sollen kĂŒnftig ĂŒber Hybrid-DRG abgerechnet werden. Neu hinzugekommen sind unter anderem:

  • laparoskopische Appendektomien und Cholezystektomien
  • minimalinvasive Eingriffe an Koronararterien und peripheren GefĂ€ĂŸen
  • Frakturosteosynthesen

Bei Hernienoperationen, arthroskopischen Eingriffen und Arthrodesen kamen weitere OPS-Kodes hinzu. Außerdem wird stĂ€rker nach Schweregraden differenziert. Sachkosten sind weiterhin in der Fallpauschale enthalten.

Bei der Kodierung gilt seit 2026: Das Zusatzkennzeichen „B“ (beidseitig) darf an OPS-Kodes nicht mehr verwendet werden. Die linke und die rechte Seite werden jeweils separat kodiert.

Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen wurden Ende 2024 aus den Hybrid-DRG herausgenommen und sollen ab 2027 wieder darĂŒber abgerechnet werden. Bis dahin gelten befristete EBM-ZuschlĂ€ge von 60 %.

Den vollstĂ€ndigen Leistungskatalog und alle VergĂŒtungen 2026 finden Sie als Excel-Download auf der Themenseite der KBV.

 

Ausblick: Was Àndert sich 2027 und 2028?

Nach einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf zur Notfallreform (Stand: Oktober 2026) sollen die Hybrid-DRG und § 115f SGB V ab 2028 entfallen. An ihre Stelle sollen sogenannte Kurzzeitfallpauschalen treten, die das InEK (Institut fĂŒr das Entgeltsystem im Krankenhaus) bis Ende MĂ€rz 2027 entwickeln soll.

FĂŒr 2027 ist eine Übergangsregelung geplant. Eingriffe mit mindestens einer Übernachtung sollen weiter ĂŒber Hybrid-DRG vergĂŒtet werden. Eingriffe ohne Übernachtung sollen dagegen vollstĂ€ndig nach EBM abgerechnet werden, Sachkosten grundsĂ€tzlich ĂŒber das Honorar oder den Sprechstundenbedarf. FĂŒr die Abgrenzung sollen Praxen eine vom InEK angepasste Grouper-Lösung verwenden. FachĂ€rzteverbĂ€nde wie der Spitzenverband FachĂ€rztinnen und FachĂ€rzte Deutschlands (SpiFa) kritisieren die PlĂ€ne deutlich.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wir halten Sie auf dem Laufenden und passen tomedo rechtzeitig an die finalen Vorgaben an.

tomedo: Ihr zuverlĂ€ssiger Partner fĂŒr die Abrechnung von Hybrid-DRG 2026

Bei tomedo haben wir fĂŒr unsere Nutzer:innen ein spezielles Abrechnungsmodul mit einem eigenen Abrechnungstab („HDRG“) fĂŒr Hybrid-DRG entwickelt. Das Modul steht seit dem Quartalsupdate Q1/2025 zur VerfĂŒgung und wird seitdem laufend weiterentwickelt. Das Basis-Modul ist fĂŒr tomedo-Kund:innen kostenfrei und lĂ€sst sich selbststĂ€ndig in den tomedo-Einstellungen unter Praxis → Kartei → Hybrid-DRG-Abrechnungstab aktivieren. So können Sie Hybrid-DRG stressfrei und ohne Umwege direkt aus Ihrer Praxissoftware heraus abrechnen.

 

Die wichtigsten Funktionen des Hybrid-DRG-Moduls

  • Komplette Erfassung: Bietet neben ICD- und OPS-Codes alle wichtigen Felder zur vollstĂ€ndigen Erfassung eines Hybrid-DRG-Falls.
  • Vorlagen und Aktionsketten: HĂ€ufige Kombinationen aus OPS-Code, Diagnose und Hybrid-DRG speichern Sie als Vorlage und ĂŒbernehmen sie per Klick, ĂŒber die Kommandozeile oder automatisiert per Aktionskette in den Fall.
  • Direktabrechnung: Mit der 1-Click-Hybrid-DRG-Funktion können Sie Leistungen direkt mit der KV-Abrechnung abrechnen.
  • Exportmöglichkeiten: Alternativ lassen sich die Daten bequem fĂŒr Abrechnungsdienstleister exportieren.

Hybrid-DRG Pro-Modul mit integriertem Grouper

Mit dem kostenpflichtigen Zusatzmodul Hybrid-DRG Pro nutzen Sie einen vom Institut fĂŒr das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zertifizierten Grouper direkt in tomedo.

Das Pro-Modul erweitert das Abrechnungsmodul um eine automatische PrĂŒfung: Auf Basis von Geschlecht, Alter bei der OP, Diagnose (ICD) und OPS-Code ermittelt der Grouper, ob und welche Hybrid-DRG entsteht. Das funktioniert direkt im Abrechnungs-Tab oder ĂŒber ein separates Grouper-Fenster.

Sie erhalten so mehr Klarheit bereits bei der Planung medizinischer Leistungen oder bei der nachtrĂ€glichen Abrechnung – ohne externes Tool, ohne zusĂ€tzlichen Aufwand. Das Ergebnis kann bequem in den Abrechnungs-Tab ĂŒbernommen und als Vorlage gespeichert werden.

Die automatische PrĂŒfung hilft dabei, Fehleingaben zu vermeiden und RĂŒckfragen durch KVen oder Abrechnungsdienstleister zu reduzieren.

Das Pro-Modul ist als kostenpflichtige Zusatzfunktion verfĂŒgbar. Die Freischaltung erfolgt ĂŒber unser Support-Team – buchen Sie dazu gerne einen Termin ĂŒber unseren Online-Terminkalender. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch sowie in unserem kompakten ErklĂ€rvideo auf YouTube.

Hybrid DRG Screenshot

Noch Fragen zu Hybrid-DRG?

Weitere Infos rund um die Hybrid-DRG lesen Sie auf den Seiten der KBV.

Letztes Update 12.10.2026

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