ePA für alle:
Infos für Praxen
Alles, was Sie zur elektronischen Patientenakte wissen müssen
Elektronische Patientenakte im Überblick
Elektronische Patientenakte für tomedo® Bestandskunden: So funktioniert’s
Elektronische Patientenakte (ePA) im Überblick
Was ist die elektronische Patientenakte für alle?
Die neue elektronische Patientenakte (auch “ePA für alle” genannt) wird ab dem 15. Januar 2025 die versichertengeführte Akte in der Telematikinfrastruktur.
In der elektronischen Patientenakte sollen zukünftig die relevanten, medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten innerhalb der TI gespeichert werden, und das nach den höchsten Sicherheitsstandards.
Mit der “ePA für alle” erhalten die berechtigten Praxen einen besseren Zugriff auf die wichtigsten Patientendaten, um den jeweiligen Behandlungskontext zu optimieren.
Webinar-Tipp: Die ePA in tomedo®
26. November | 18:30 – 20:00
In unserem kommenden Webinar zur neuen “ePA für alle” möchten wir Ihnen neben dem Unterschied zu der bisher seit 2021 ausgerollten ePA auch einen Überblick über die ersten Funktionen zum Start im Januar 2025 geben. Außerdem erwartet Sie ein Ausblick auf weitere geplante Features sowie auf die Nutzung der ePA in tomedo®.
Aktueller Stand und Ausblick (“ePA für alle”)
Aktueller Stand
- Seit 2021 elektronische Patientenakte als Opt-in-Version verfügbar
- Patienten, die die ePA nutzen möchten, müssen dies aktiv bei ihrer Krankenkasse beantragen, um anschließend einzelne Leistungserbringer individuell für einen Zugriff zu berechtigen
- Ab Januar 2025 wird mit der “ePA für alle” eine Opt-out-Version der ePA eingeführt
- Gesetzliche Krankenkassen informieren Ihre Patienten derzeit proaktiv zu diesem Thema
- Patienten müssen proaktiv die Einrichtung einer ePA bei Ihrer Krankenkasse ablehnen, wenn sie dies nicht möchten
Start ePA in Pilotregionen + “ePA für alle”
- Start der vierwöchigen Erprobung der elektronischen Patientenakte im Praxisbetrieb mit dem Fokus auf die offiziellen Pilotregionen Franken und Hamburg – Ziel: Betrachtung und Bewertung des gesamten Prozesses von der Einrichtung der Patientenakten über den Zugriff aus den Verwaltungssystemen bis hin zur Versicherten-App, um mögliche Schwachstellen zu analysieren.
- Alle Patienten erhalten automatisch eine elektronische Patientenakte von ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Möchte ein Patient die ePA (oder Teile dieser) nicht nutzen, muss er ab diesem Stichtag – oder bereits im Vorfeld – aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-out-Verfahren). Eine spätere Ablehnung und Löschung der Akte steht den Versicherten jederzeit zu.
ePA bundesweit
- Fokus auf bundesweite Ausrollung der elektronischen Patientenakte in den Arztpraxen
- Verpflichtende Nutzung für Arztpraxen/Apotheken/Krankenhäuser wird, anders als zunächst kommuniziert, nicht zwingend Mitte Februar erfolgen
- Stattdessen: Verpflichtende Nutzung erst dann, wenn die Erprobung in den Pilotregionen erfolgreich verlaufen ist
- In der ePA: elektronische Medikationsliste, Arzt- und Befundberichte ableg- und einsehbar
Digital gestützter Medikationsprozess
- Umfassende digitale Medikationsübersicht in der ePA, die neben der eML, den elektronischen Medikationsplan (eMP) und AMTS-relevante Zusatzinformationen (AMTS-rZI) einbezieht
- Auch selbst erworbene OTC-Medikamente können Versicherte über ihre Versicherten-App in die ePA eintragen
Weitere Funktionen in der ePA
- Volltextsuche
Vorteile der elektronischen Patientenakte
Zentraler Zugang zu Gesundheitsdaten:
Alle relevanten Daten sind an einem Ort gespeichert und für Patienten sowie Ärzt:innen jederzeit zugänglich.
Effizientere Kommunikation:
Der Austausch zwischen Ärzt:innen und medizinischen Einrichtungen wird vereinfacht, was Zeit spart und die Behandlungsqualität verbessert. Besonders – aber nicht nur – bei Notfällen unterstützt dies die schnelle Versorgung.
Mehr Kontrolle für Patienten:
Patienten behalten die Übersicht über ihre Daten und können Zugriffsrechte selbständig verwalten sowie bspw. Vertreterrechte einräumen.
Bessere Versorgungssicherheit:
Medikations- und Behandlungsfehler werden durch vollständige und aktuelle Daten minimiert. Ein fachübergreifender Austausch zwischen allen behandelnden Ärzt:innen – und zukünftig auch weiteren Gesundheitsberufen – wird gefördert.
Schonung von Ressourcen:
ePA für Arztpraxen: Informationsmaterialien
Versicherte haben nach § 347 ff. SGB einen Anspruch darauf, dass Sie als Leistungserbringer bzw. Leistungserbringerin ihre Behandlungsdaten in die ePA übertragen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich bereits vor der verpflichtenden Einführung mit der elektronischen Patientenakte vertraut zu machen. In tomedo® wird die Nutzung der ePA sehr einfach sein – eine Anleitung dazu finden Sie bald hier.
Alle grundlegenden Informationen rund um die ePA sowie ein praktisches FAQ (Welche Daten müssen Sie einstellen, bspw. alte Befunde? Dürfen MFA die ePA befüllen? Muss der Patient für Ihren Zugriff einwilligen? etc.) finden Sie auf der ePA-Übersichtsseite der KBV.
Weiterhin informiert Sie die KBV mit Ihrer ePA-Serie ausführlich über die Rolle der ePA in der ambulanten Versorgung, beantwortet die Frage, wer welche Daten in die ePA stellt, geht dabei auf Abrechnungsdaten und Entlassbriefe ein und erklärt die Filter- und Sortieroptionen in der elektronischen Patientenakte.
Auf der Übersichtsseite der gematik finden Sie u. a. Erklärvideos, Klickdummys sowie Informationen zu aktuellen und kommenden Inhalten der “ePA für alle”.
ePA für Ihre Patienten: Informationsmaterialien
Die Krankenkassen informieren seit der zweiten Jahreshälfte 2024 proaktiv ihre Versicherten. Die gematik hat eine praktische Übersicht mit Informationsmaterialien der Kassen für Patienten zusammengestellt.
Fragen wie “Ist die ePA nur per App für Patienten nutzbar?”, “Wer hat die Datenhoheit?” und “Was ist eigentlich mit Privatpatienten?” beantwortet das Bundesgesundheitsministerium in seinem FAQ für Patienten.
Wie nutzen Sie die ePA in tomedo®?
Wir werden die Funktion und den Zugriff für tomedo® fristgerecht zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass zum Stichtag 15.01.2025 damit begonnen wird, einzelne elektronische Patientenakten bei den Aktenanbietern einzurichten. Das bedeutet, dass erst in den Folgewochen und -monaten sukzessive die Akten für einen Zugriff der Leistungserbringer über die Verwaltungssysteme zur Verfügung stehen werden.
Mehr Informationen dazu demnächst – wir halten Sie proaktiv auf dieser Seite sowie über unseren Newsletter, Instagram, Facebook und LinkedIn auf dem Laufenden.
In unserem ePA-Webinar am 26. November planen wir, Ihnen den praktischen Teil das erste Mal live in tomedo® zu zeigen. Nehmen Sie gerne teil!