TI-Pauschale
Überblick über alle TI-Anwendungen, die über die TI-Pauschale bei den KVen abgerechnet werden können
Die Kosten für die Telematikinfrastruktur können von Arztpraxen zu einem Großteil über die TI-Pauschale bei der jeweiligen KV der Praxis abgerechnet werden. Die TI-Pauschale soll dazu beitragen, dass Praxen die Kosten, für die sie im Rahmen der TI-Einrichtung aufkommen müssen (z.B. für die Anschaffung eines Konnektors oder von Kartenterminals), erstattet bekommen können. Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur obliegt damit nicht bzw. nur zu einem kleinen Teil den Praxen.
Umstellung der TI-Finanzierung
Zum 1. Juli 2023 erfolgte durch die Verordnung des Bundesgesundheitsministerium die Umstellung der TI-Finanzierung auf eine Monatspauschale. In Abhängigkeit der Praxisgröße und dem Zeitpunkt der TI-Ersteinrichtung bzw. des Konnektortauschs erhalten zukünftig alle Praxen eine TI-Pauschale von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Die TI-Pauschale soll alle fortlaufenden sowie alle zukünftigen TI-Kosten für laufende und kommende TI-Anwendungen inkl. Konnektor-Zertifikatsverlängerung bzw. Konnektortausch abdecken.
Die Förderung der vollen TI-Pauschale ist an gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft, welche erforderlich machen, dass Sie die technische Nutzung der unten aufgeführten TI-Anwendungen bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) über eine Eigenerklärung nachweisen. Sollte dies für eine Anwendung nicht erfolgen, kann dies bereits eine Kürzung der TI-Finanzierungspauschale um 50 % zur Folge haben.
TI-Förderung mit tomedo®
tomedo® unterstützt seit Juli 2022 alle notwendigen TI-Anwendungen für den Erhalt der vollen TI-Pauschale
Beachten Sie außerdem die Konnektor-Lizenz:
Die kostenpflichtige Lizenz für das ebenso benötigte Konnektor-Upgrade PTV5 stellen wir Ihnen bereits seit 09/2022 zur Verfügung. Sollte Ihr Konnektor noch nicht über diese Version verfügen, können Sie dies über die Buchung eines Termins bei unserem Support nachholen.
Welche TI-Anwendungen im Zweifel bei Ihrer zuständigen KV nachgewiesen werden müssen und seit wann mit welchem tomedo®-Update wir diese zur Verfügung stellen, entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:
Anwendung | Zeitraum Release | tomedo® Version |
---|---|---|
Versichertenstammdatenmanagement – VSDM | 01/2018 | v1.54 |
Kommunikation im Medizinwesen – KIM | 08/2020 | v1.86 |
Notfalldatenmanagement – NFDM | 10/2020 | v1.90 |
elektronischer Arztbrief – eArztbrief | 12/2020 | v1.93 |
elektronische Patientenakte – ePA 1.0 | 12/2020 | v1.93 |
elektronischer Medikationsplan – eMP | 01/2021 | v1.93 |
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU | 08/2021 | v1.101 |
elektronisches Rezept – E-Rezept | 10/2021 | v1.103 |
Komfortsignatur | 10/2021 | v1.103 |
elektronische Patientenakte – ePA 2.0 | 07/2022 | v1.110 |
Wir möchten Sie zudem bitten, sich zusätzlich auf den Webseiten Ihrer zuständigen KV zur Beantragung der monatlichen Förderung zu informieren.
Da die verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen im Bundesgebiet jeweils eigene Prozesse für die Einreichung der erforderlichen Eigenerklärung haben, können wir Ihnen leider keine allgemeingültige Vorgehensweise empfehlen.