Die Telematikinfrastruktur

Hintergründe, Funktionen, Nutzen und Praxis-Beispiele für Ihren Arztalltag

Die Telematikinfrastruktur (TI) dient dazu, die Akteure im Gesundheitswesen, also Ärzt:innen, Therapeut:innen, Krankenhäuser, Apotheken usw., miteinander zu vernetzen, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranzutreiben sowie eine sichere Kommunikation bzw. einen abgesicherten Informationsaustausch zwischen den einzelnen Sektoren der Gesundheitsbranche zu gewährleisten. Das Wort „Telematik“ setzt sich aus den Begriffen „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen.

Die Aufsicht über die Entwicklung der TI trägt die gematik, deren Gesellschafter sich aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), dem Deutschen Apothekerverband (DAV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zusammensetzen. Dabei hält aber das BMG mit 51% die Mehrheit.

Für das Gesundheitswesen bedeutete die Einführung der TI in vielen Bereichen einen großen Umbruch; sowohl Krankenhäuser als auch Apotheken und vor allem Arztpraxen mussten und müssen sich auch in Zukunft bei vielen neuen TI-Anwendungen, die auch als eHealth-Anwendungen bezeichnet werden, hinsichtlich ihrer Abläufe und Abrechnungen sowie im Patientenmanagement umstellen. Um diese Umsetzung zu forcieren, ging der Gesetzgeber so weit, Praxen, welche die Telematikinfrastruktur nicht nutzen, mit Honorarabzügen zu sanktionieren. Auch IT-Dienstleister, zu denen beispielsweise die Hersteller von Praxissoftwares wie tomedo® gehören, haben an der Umsetzung der eHealth-Anwendungen mitgewirkt, indem Sie dafür gesorgt haben bzw. mit jeder neuen Funktion weiterhin dafür sorgen, die TI-Anwendungen möglichst nahtlos in das bestehende Praxisverwaltungssystem zu integrieren.

Übrigens: tomedo® hat von der ersten Stunde an alle Funktionen der Telematikinfrastruktur fristgerecht bereitgestellt und größtes Augenmerk darauf gelegt, dass die Funktionen so transparent, komfortabel und effizient wie möglich zu bedienen sind – damit die TI-Anbindung für die Ärzt:innen so unkompliziert wie möglich abläuft.

Zeitplan: Einführung der TI-Funktionen für Praxen

  • VSDM

    Versichertenstammdatenmanagement

  • QES

    Qualifizierte elektronische Signatur

  • NDFM

    Notfalldatenmanagement

  • eMP

    Elektronischer Medikationsplan

  • KIM

    Kommunikation im Medizinwesen

  • ePA

    (01.07.) Elektronische Patientenakte

  • eAU

    (01.10.) Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • E-Rezept

    Elektronisches Rezept – Stand Januar 2022: Einführung des E-Rezepts vorerst seitens der gematik verschoben

 

Die Funktionen der Telematikinfrastruktur im Überblick

 

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

seit 2018 verfügbar

Beschreibung:
Mindestens einmal pro Quartal müssen niedergelassene Ärzt:innen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten in der Praxis in ein dafür von der gematik zertifiziertes Kartenterminal stecken, um die auf der eGK gespeicherten Daten zu aktualisieren bzw. abzugleichen. Dies soll gewährleisten, dass die richtigen Patienten mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet werden und auch die Patientendaten selbst – also die Versichertenstammdaten, daher der Name Versichertenstammdatenmanagement – stets aktuell und korrekt sind.

Ziele:

  • Gewährleistung, dass Versichertenstammdaten der Patienten (Angaben zur Person sowie Informationen zur Krankenversicherung) jederzeit aktuell gehalten werden
  • Prüfung, ob elektronische Gesundheitskarte der Patienten gültig ist

Technische Voraussetzungen:

  • TI-Anbindung
  • Kartenterminal (mind. eins, bei größeren Praxen werden mehrere Geräte empfohlen)
  • Konnektor (Anbieter siehe unten)
  • Praxisausweis (SMC-B-Karte)
  • Praxissoftware-Anpassung (Update)
  • VPN-Zugangsdienst

 

 

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

seit 2020 verfügbar

Beschreibung:
Sämtliche medizinische Dokumente werden, statt mit einer händischen Unterschrift, durch die Ärzt:innen elektronisch signiert, also mit einem Siegel versehen, das die Echtheit eines medizinisches Datensatzes garantiert. Die QES wird mit Hilfe eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erzeugt und stellt die Voraussetzung für das Nutzen vieler weiterer TI-Anwendungen (eArztbriefe, E-Rezepte, eAU usw.) dar.

Ziele:

  • Empfänger der medizinischen Daten erhält Sicherheit über die Authentizität des Absenders
  • Ärzt:innen müssen nicht jedes Dokument einzeln per Hand unterschreiben
  • Zukünftig sollen Papierausdrucke entfallen

Technische Voraussetzungen:

  • TI-Anbindung
  • Konnektor
  • eHealth-Kartenterminal
  • eHBA

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)

Der eHBA ist eine Art medizinischer Personalausweis und weist den Träger als Arzt bzw. Ärztin aus. Spätestens durch die Einführung der Telematikinfrastruktur für Ärzt:innen gilt der eHBA der zweiten Generation (2.0) als obligatorisch, um alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur sowie die qualifizierte elektronische Signatur nutzen zu können. Der Ausweis wird u.a. für folgende Features genutzt:

  • eArztbrief
  • NFDM
  • eMP
  • ePA
  • eAU
  • E-Rezept

Beantragt und ausgegeben wird der elektronische Heilberufsausweis von den zuständigen Landesärztekammern.

 

 

Notfalldatenmanagement (NFDM)

seit 2020 verfügbar

Beschreibung:
Das Notfalldatenmanagement besteht aus Notfalldaten und ggf. persönlichen Erklärungen des Patienten (DPE = Datensatz Persönliche Erklärungen), welche sich getrennt voneinander anlegen und im Notfall getrennt voneinander lesen lassen. Mit Hilfe des Notfalldatenmanagements ist also die Speicherung von – sowie der Zugriff auf notfallrelevante Daten (wie der Blutgruppe, verschiedenen Diagnosen, der Medikation, von Unverträglichkeiten oder CAVE-Hinweisen sowie Kontaktdaten von Angehörigen, auf der elektronischen Gesundheitskarte möglich.

Ziele:

  • Medizinische Übersicht in Form eines „Patienten-Steckbriefes“
  • Beschleunigter Zugriff auf persönliche Erklärungen, wie Patientenverfügungen oder Organspendeausweise
  • Punktgenaue Erstversorgung im medizinischen Notfall

Technische Voraussetzungen:

  • TI-Anbindung
  • Konnektor mit mind. PTV3 (PTV4+ empfohlen)
  • PVS-Anpassung (Update)
  • weiteres Kartenterminal im Sprechzimmer
  • eHBA

 

 

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

seit 2020 verfügbar

Beschreibung:
Der elektronische Medikationsplan (eMP), also die nächste Erweiterung des 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP), dokumentiert die bestehende und historische Medikation von Patienten. Dabei wird der Medikationsplan jeweils durch einen Behandler angelegt und kann anschließend von allen weiteren Behandlern (Haus- und Fachärzt:innen, Apotheken usw.) mit Hilfe der eGK eingesehen werden. Einen Anspruch auf den eMP haben Patienten mit mehr als drei Dauermedikationen.

Ziel:

  • Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit zum Schutz der Patienten

Technische Voraussetzungen:

  • TI-Anbindung
  • Konnektor mit mind. PTV3 (PTV4+ empfohlen)
  • PVS-Anpassung (Update)
  • weiteres Kartenterminal im Sprechzimmer
  • eHBA

 

 

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

seit 2020 verfügbar

Beschreibung:
Durch den Kommunikationsdienst (KIM) können sensible, mit dem eHBA signierte Daten (z.B. Befunde, Abrechnungen, Röntgenbilder etc.) sicher und schnell von Praxen versendet sowie empfangen werden. KIM ermöglicht eine grenzenlose Vernetzung von Ärzt:innen, Apotheker:innen, KBV/KVen etc. und ist nicht an Einrichtungen, Systeme oder Sektoren gebunden. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Kommunikationsdienst um eine wichtige Grundvoraussetzung für die eAU und den eArztbrief.

Ziele:

  • Sicherer, digitaler Austausch von elektronischen Nachrichten und Dokumenten unter allen an der TI teilnehmenden Leistungsbringern und Organisationen mittels verschlüsselter sowie signierter E-Mail
  • Erhebliche Zeit-, Geld, und Papierersparnis durch digitale Vermittlung

Technische Voraussetzungen: 

  • TI-Anbindung
  • Konnektor mit mind. PTV3 (PTV4+ empfohlen)
  • Praxissoftware-Anpassung (Update)
  • Vertrag mit KIM-Anbieter
  • KIM-Mailadresse (tomedo® bzw. die zollsoft GmbH kann ihren Kund:innen als zertifizierter KIM-Anbieter eine individuelle KIM-Adresse bereitstellen)
  • eHBA

 

 

Elektronische Patientenakte (ePA)

seit Juli 2021 verfügbar (verschiedene Ausbaustufen)

Beschreibung:
Die elektronische Patientenakte (ePA) dokumentiert alle aktuellen und historischen Daten eines Patienten digital (Befunde, Arztbriefe, Medikationen, Impfpass etc.). Durch ihre wichtige Funktion bildet sie das zentrale Element der Telematikinfrastruktur und der vernetzten, sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung. Die digitale Speicherung und somit die Bündelung aller wichtigen Patienteninformationen ermöglicht einen schnellen Überblick, wodurch Ärzt:innen mehr Zeit für ihre Patienten zur Verfügung haben. Ferner kann durch das Hinterlegen der Daten eine individuellere Beratung bei Apotheker:innen stattfinden, wobei in allen Fällen der Patient entscheidet, ob und wenn ja welche Informationen gespeichert werden sollen.

Ziele: 

  • Verfügbarkeit der Behandlungsdaten aller mitbehandelnden Ärzt:innen in einer digitalen Akte
  • Zeiteinsparung
  • Vermeidung unnötiger Kosten durch doppelte Untersuchungen bei unterschiedlichen Ärzt:innen

Technische Voraussetzungen:

  • TI-Anbindung
  • Konnektor mit mind. PTV4 (PTV4+ empfohlen)
  • Praxissoftware-Anpassung (Update)
  • eHBA

 

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU

Einführung zum 01.10.2021 (verschiedene Ausbaustufen), Übergangsfrist bis 30.6.2022 (Stand: Dezember 2021)

Beschreibung:
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll langfristig ihren Papiervorgänger schrittweise ersetzen. Versicherte müssen nun nicht mehr selbst ihre Krankenkasse und ihren Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies erfolgt künftig elektronisch: Ärzt:innen übermitteln die eAU-Daten an die Krankenkassen, welche wiederum die für den Arbeitgeber bestimmten Daten weiterleiten. Zur sicheren Datenübertragung wird dabei KIM genutzt.

Ziele:

  • Sichere und schnellere Zustellung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung an den Arbeitgeber/die Krankenkasse
  • Reduzierung der Erstellungs- und Übermittlungskosten
  • Lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen

Technische Voraussetzungen:

  • TI-Anbindung
  • Konnektor mit mind. PTV3 (PTV4+ empfohlen)
  • Praxissoftware-Anpassung (Update)
  • eHBA 2.0
  • KIM-E-Mail-Adresse (tomedo® bzw. die zollsoft GmbH kann ihren Kund:innen als zertifizierter KIM-Anbieter eine individuelle KIM-Adresse bereitstellen)

 

 

E-Rezept

auf Veranlassung des neu besetzten Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf unbekannt verschoben (Stand Januar 2022)

Beschreibung:
Mit dem E-Rezept wird der Rezeptschein digital. Dadurch kann die Rezeptschreibung auch bei einer rein telemedizinischen Behandlung (ohne die Anwesenheit der Patienten in der Praxis) erfolgen. Die e-Verordnung wird ausschließlich digital via Praxisverwaltungssystem erstellt und mittels der QES signiert. Der Patient kann dann entscheiden, ob er den generierten Rezeptcode als Papierausdruck oder über die E-Rezept App erhalten möchte. Apotheken bearbeiten anschließend das E-Rezept, unabhängig ob digital oder gedruckt, und der Patient erhält seine Medikamente wie gewohnt.

Ziele:

  • Vereinfachung der Prozesse für Ärzt:innen, Versicherte und Apotheken
  • Verringerung von Fehlern im Rezeptablauf durch die direkte elektronische Datenspeicherung
  • Bevollmächtige und Angehörigen können Rezepte für Patienten einlösen

Technische Voraussetzungen:

  • TI-Anbindung
  • Konnektor
  • Praxissoftware-Anpassung (Update)
  • eHBA 2.0
  • Für Patienten optional empfohlen: elektronische Gesundheitskarte (eGK) für die Nutzung des E-Rezepts via App

Sanktionen bei Nicht-Nutzung der Telematikinfrastruktur

Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) sieht seit dem 01.03.2020 Honorarkürzungen in Höhe von 2,5 Prozent der Abrechnungssumme vor, wenn eine Praxis nicht an die TI angeschlossen ist.

Hintergrund und Meilensteine der TI-Gesetzgebung

Die Grundlagen für die Telematikinfrastruktur sind bereits vor zwei Jahrzehnten festgelegt worden, wobei jedoch erst seit 2016 schnelle und sichtbare Fortschritte zu beobachten sind.

Nachdem 2001 50 Menschen weltweit an der schädlichen Wechselwirkung zwischen Cholesterin-Senkern und dem Medikament Lipobay verstarben, engagierten sich die Spitzenverbände des deutschen Gesundheitswesens für die Entwicklung beziehungsweise Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Folgenschwere Wechselwirkungen, wie bei Lipobay, sollten somit durch die digitale Medikamentendokumentation der Patienten verringert oder sogar vollständig vermieden werden.

2004 wurde das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG, §291SGB V) rechtskräftig. Als Erweiterung des SGB V (fünftes Buch des Sozialgesetzbuches), welches die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, beinhaltet der Paragraph die Einführung der TI sowie die der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die Gründung der gematik bis zum Jahr 2006.

Die gematik gründete sich 2005 als Betriebsgesellschaft der Telematikinfrastruktur mit den  Gesellschaftern Bundesärzte- sowie Zahnärztekammer (BÄK; BZÄK), Deutscher Apothekerverband (DAV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) sowie Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Die Ausgabe der ersten Generation der elektronischen Gesundheitskarte fand erst sechs Jahre später, im Jahr 2011, statt. Die einzige Erweiterung zur alten Versichertenkarte stellte dabei das Lichtbild dar.

2015 löste das e-Health-Gesetz das bis dato gültige Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Dieses präzisiert die Anwendungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere aller Funktionen, welche im Zusammenhang mit der eGK stehen. Darunter fallen der elektronische Medikationsplan (eMP), der elektronische Arztbrief (eArztbrief), der elektronische Arzt-/Heilberufsausweis (eHBA), das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das Notfalldatenmanagement (NFDM), die elektronische Patientenakte (ePA) sowie das elektronische Patientenfach (ePF). Das Gesetz trat 2016 in Kraft. Von nun an standen niedergelassene Ärzt:innen in der Pflicht, die TI sowie das Versichertenstammdatenmanagement binnen zwei Jahren einzuführen und nachzuweisen. Für Apotheken und Kliniken existierten zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindlichen Einführungsfristen.

Ab Oktober 2017 war es nicht mehr möglich, die erste Generation (G1) der elektronischen Gesundheitskarte einzulesen. Lediglich die G1+ sowie die G2, welche den Online-Datenabgleich der Versichertenstammdaten ermöglichten, konnten von den Geräten gelesen werden. Ebenfalls zertifizierte die gematik den ersten Konnektor und das erste Kartenterminal zur Anbindung an die TI.

Im folgenden Jahr ließ die Betriebsgesellschaft weitere Konnektoren, Kartenterminals sowie Softwarelösungen zu. Im letzten Quartal 2018 wurden die Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals erlassen, welches eine Fristverlängerung für die Einführung der TI beinhaltet.

2019 einigten sich Apotheken und Krankenkassen über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur, wodurch die Kostenerstattung der Anbindung an die TI als überwiegend geregelt galt. Das eingeführte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ermöglicht den Zugang zur Patientenakte per Smartphone ab 2021. Ferner übernahm die Bundesregierung die Mehrheitsanteile der gematik. Letztere konzentrierte sich nicht mehr nur auf die elektronische Gesundheitskarte, sondern auf die allgemeine Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Im Januar 2020 wurde das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation rechtskräftig. Das Gesetz verpflichtete Apotheken und Krankenhäuser, sich bis zum Ende des dritten beziehungsweise vierten Quartals 2020 an die TI anzubinden. Dadurch sollte Patienten ein großes digitales Angebot im Gesundheitswesen unterbreitet und eine Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung sowie der elektronischen Patientenakte gewährt werden. Daneben beschloss die Bundesregierung mit dem Krankenhauszukunftsgesetz die Modernisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser, wobei die Anbindung an die TI eine tragende Rolle darstellt. Der Schutz der Patientendaten ist durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz geregelt. Die Nutzungsentscheidung von digitalen Angeboten, wie beispielsweise der elektronischen Patientenakte, liegt vollständig bei den Patienten.

Die Telematikinfrastruktur wird sich in den nächsten Jahren weiterentwickeln. Die gematik plant bereits, mehr Akteure, u.a. auch Privatpraxen, an die TI anzubinden und diese zukunftssicher bis 2025 zu erweitern.

Praxis: Die TI in tomedo®

 

KIM in tomedo®

KIM in tomedo

Der KIM-Verzeichnisdienst in tomedo®: Durch die Eingabe einer Praxis im Suchfenster werden alle verfügbaren KIM-Adressen angezeigt.

 

 

Der eArztbrief in tomedo®

eArztbrief in tomedo

eArztbriefe können in tomedo® mit nur wenigen Klicks versendet werden.

 

 

Die ePA in tomedo®

ePA in tomedo

In der Karteiansicht der Patienten finden sich alle Dokumente, die in der ePA hinterlegt sind, in tomedo® ganz praktisch als Tab im unteren Bereich der Akte. Dadurch sind alle Informationen auf einen Blick erkennbar.

 

 

Die eAU in tomedo®

eAU in tomedo

In der eAU-Verwaltung in tomedo® kann der Status der einzelnen eAUs übersichtlich eingesehen werden

eAU im Detail in tomedo

Die eAU kann über die Auswahl rechts unten direkt an die Krankenkasse verschickt und auch für den Patienten als Vorlage beim Arbeitgeber ausgedruckt werden.

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Eingetragene Abwesenheiten, wie Urlaube oder andere zeitlich begrenzte bzw. ganztägige Abwesenheiten, die Sie und Ihre Mitarbeiter*innen im Zeiterfassungstool Arzeko eintragen, können Sie ab sofort auch im tomedo®-Kalender sehen.

Medikamentenplan direkt in der Kartei anzeigen

In tomedo® ist es möglich, den Medikamentenplan Ihrer Patient*innen direkt in der jeweiligen Kartei anzusehen, sodass Sie alle Informationen zu den bereits verordneten Medikamenten auf einen Blick erhalten.