tomedo.Campus
Erlernen Sie ganz einfach online von zuhause aus über multimediale Inhalte die Konfiguration und den Umgang mit dem E-Rezept in tomedo® in unserem tomedo.Campus.
E-Rezept im Überblick
Was ist ein E-Rezept?
Ein E-Rezept (elektronisches Rezept oder auch eRezept) ist die digitale Variante eines ärztlichen Rezepts, welche papierbasierte Rezepte ersetzen soll. Mit einem E-Rezept können Ärzt:innen Arzneimittel elektronisch verschreiben und Patienten können das Rezept anschließend digital bei Apotheken einlösen. Die Übermittlung der Rezeptinformationen erfolgt über die Telematikinfrastruktur. Das Ziel ist es, den Austausch zwischen Ärzt:innen, Apothekern und Krankenkassen zu digitalisieren und zu vereinfachen.
Hintergründe zum E-Rezept und aktueller Stand
Seit 2020 – E-Rezept verschoben: Das Thema E-Rezept ist seit Oktober 2020 immer wieder an der Tagesordnung, jedoch wurde die verpflichtende Nutzung immer wieder verschoben. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) die Grundlagen für die Einführung des E-Rezeptes geschaffen. Das Roll-out des E-Rezeptes startete am 01. September 2022 zunächst als Pilotprojekt in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, welches durch die KVSH aber aufgrund von Datenschutzbedenken frühzeitig abgebrochen wurde.
Dezember 2023 – Aktueller Stand: Zur Zeit können Ärzt:innen für Kassenpatienten sowohl Papierrezepte als auch E-Rezepte ausstellen. Seit Juli 2023 können Patienten das E-Rezept, neben der Nutzung über das Smartphone, auch über ihre elektronische Gesundheitskarte einlösen.
Ab 01. Januar 2024 – E-Rezept-Pflicht: Ab Januar 2024 sollen alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel für gesetzlich Versicherte per E-Rezept verschrieben werden. Für Privatversicherte ist die Nutzung des E-Rezepts nach aktuellem Stand noch nicht flächendeckend im Feld eingeführt bzw. nicht nutzbar.
Was passiert, wenn Sie als Arztpraxis das E-Rezept ab dem 01. Januar 2024 nicht nutzen?
Nutzen Sie als Arzt oder Ärztin das E-Rezept nicht ab dem Stichtag, so ist geplant, dass Sie nicht die volle monatliche TI-Pauschale erhalten werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich bereits vor der verpflichtenden Einführung mit dem E-Rezept vertraut zu machen. In tomedo® ist die Nutzung des elektronischen Rezeptes sehr einfach. Sie finden eine ausführliche Anleitung unten in diesem Artikel.
Was bedeutet das E-Rezept für Apotheken?
Seit Juli 2023 sollen auch alle Apotheken E-Rezepte nutzen können. Um E-Rezepte abzurufen, müssen sich Apotheker per elektronischem Heilberufsausweis bei der TI anmelden und sich als Apotheker ausweisen. Nur dann können Sie E-Rezepte lesen und verarbeiten.
Roadmap: Weiterentwicklung des E-Rezepts
Auch wenn die geplante E-Rezept-Pflicht zunächst nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, so ist die Digitalisierung weiterer Verordnungen geplant. Eine Übersicht über die aktuelle Roadmap finden Sie im Zeitstrahl.
Punkte auf dem Zeitstrahl = Verpflichtende Nutzung durch Ärzt:innen laut §360 SGB (auf Basis des aktuellen Kabinettsentwurfs des Digital-Gesetzes, Stand November 2023)
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzliche Versicherte
Freiwillige Nutzung für:
- Selbstzahler-Rezepte für gesetzlich Versicherte (auch für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel)
- Direktzuweisung für Zytostatika-Verordnungen
- Privatversicherte (je nach Verfügbarkeit der digitalen Identität)
- Einlösen von E-Rezepten im EU-Ausland
- Digitale Gesundheitsanwendung
- Betäubungsmittelrezepte
- T-Rezepte
- Häusliche Krankenpflege
- Außerklinische Intensivpflege
- Heilmittel
- Soziotherapie
- Hilfsmittel
- Verbandmittel (nach § 31 Abs. 1 Satz 1)
- Harn- und Blutteststreifen (nach § 31 Abs. 1 Satz 1)
- Medizinprodukte (nach § 31 Abs. 1)
- Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung (nach § 31 Abs. 1 Satz 5)
Vorteile der elektronischen Rezepte
Effizient für Arztpraxen: Die digitale Ausstellung, Signatur und Übermittlung werden direkt in der Praxissoftware realisiert, sodass das Praxisteam Wege spart und entlastet wird.
Sicher für alle Beteiligten: Elektronische Rezepte sind fälschungssicher und können nicht verloren gehen. Die Daten werden sicher verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Durch die Übernahme der Medikation in den elektronischen Medikationsplan können potenziell gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln schneller erkannt und vermieden werden.
Einfach für Patienten: E-Rezepte erleichtern das Einlösen des Rezepts. Patienten können den entsprechenden Code direkt an die Online-Apotheke übermitteln und die Verfügbarkeit der Arzneimittel einfach aus der App heraus anfragen. Außerdem ist eine Verordnung ohne physischen Kontakt möglich: Dies ist nicht nur ein Vorteil bei Telemedizin-Behandlungen, sondern spart Patienten bei Folgeverordnungen auch den Weg in die Praxis.
E-Rezepte einlösen: Welche Möglichkeiten gibt es für Ihre Patienten?
Ihre Patienten können E-Rezepte derzeit auf drei verschiedenen Wegen einlösen – dabei liegt die Wahl zwischen diesen Optionen beim Patienten:
Einlösung mit der elektronischen Gesundheitskarte
Da alle Patienten eine elektronische Gesundheitskarte besitzen, ist die Einlösung von E-Rezepten damit für jeden möglich. Sie benötigen dafür nur die eGK, mit der sie sich in der Apotheke identifizieren, um ihr E-Rezept einlösen zu können. Anders als häufig vermutet, wird das E-Rezept nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert, sondern nur zur Identifikation in der Apotheke genutzt. Das E-Rezept selbst befindet sich auf dem E-Rezept-Server, also nicht auf der eGK, und wird von dort durch die Apotheke abgerufen.
Einlösung über E-Rezept-App
Zur Einlösung von E-Rezepten kann die E-Rezept-App der gematik genutzt werden. Hierfür benötigen Sie eine eGK und ein Smartphone mit NFC-Funktion sowie einen PIN für die Gesundheitskarte.
Einlösung über Patientenausdruck
Es können auch weiterhin E-Rezepte in Form eines QR-Codes als Patientenausdruck auf weißem DINA4- oder DINA5-Papier erstellt werden. Dieser Code wird dann von den Apotheken gescannt, um die erforderlichen Medikamente auszuhändigen. Dies empfehlen wir aber nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn der Patient kein Smartphone besitzt und seine eGK vergessen hat.
Beispielhaftes E-Rezept Muster für den Patientenausdruck
(Quelle: https://www.kbv.de/html/erezept.php)
Wählt der Patient den Weg über die eGK, kann das Rezept nur in Apotheken vor Ort eingelöst werden. Über die App oder den Papierausdruck kann er das Rezept in einer Apotheke vor Ort oder einer Online-Apotheke seiner Wahl einlösen.
E-Rezept ausstellen
Im Überblick
1. Wahl der Medikation
Sie wählen nach der Konsultation die passende Medikation und verordnen diese in der Praxissoftware.
2. Ausstellen des E-Rezepts
Die Verordnung stellen Sie – statt diese zu drucken – mit nur einem Klick als E-Rezept aus.
3. Elektronische Signatur
Das Rezept wird mittels Ihres gesteckten eHBA elektronisch signiert.
4. Versand
Das E-Rezept wird automatisch an den Fachdienst versendet und ist vom Patienten einlösbar.
5. Einlösen
Nun kann der Patient das E-Rezept über seine eGK, eine App oder über einen Ausdruck bei einer (Online-)Apotheke einlösen.
E-Rezepte versenden an Patienten: Wie stelle ich ein E-Rezept in tomedo® aus?
Mit tomedo® benötigen Sie für das Ausstellen und Versenden von E-Rezepten an Ihre Patienten nur wenige Klicks: Sie öffnen dafür die Medikamentenverordnung für den jeweiligen Patienten, verordnen das Medikament, setzen unten den Haken bei der Option “eRezept” (falls nicht standardmäßig aktiviert) und stellen das Rezept aus. Bei gestecktem eHBA wird dieses nun automatisch signiert und versendet. Wenn Sie die Komfortsignatur nicht aktiviert haben, muss die eHBA-PIN zur Signierung eingegeben werden.
Eine noch detailliertere Anleitung finden Sie in der Step-by-step-Anleitung unten:
1. Vorbereitung: Sie nutzen die Komfortsignatur und haben über tomedo -> Einstellungen -> Mediks -> Rezepte standardmäßig als eRezept ausstellen aktiviert.
3. Nun wählen Sie das Medikament aus, welches verordnet werden soll. Im Video zeigen wir Ihnen beispielhaft die Verordnung von Ibu 800. Das Medikament wurde dem Patienten bereits einmal verordnet, sodass Sie dieses einfach aus der Liste auswählen und verordnen können.
4. Mit einem Klick auf den Button „Verordnen“ erhalten Sie am unteren Bildschirmrand eine Zusammenfassung der Verordnung. Außerdem können Sie optionale Angaben hinterlegen, wie zum Beispiel Informationen zur Einnahme oder zur Diagnose (analog zur Verordnung eines papiernen Rezepts).
5. Dass ein E-Rezept erstellt wird, ist an dem QR-Code in der Verordnungszeile ganz links zu erkennen. Falls ein Rezept nicht als E-Rezept versendet werden kann, erscheint dort das Icon des bisherigen Rezepts. Wenn der Mauspfeil über das Rezept-Icon bewegt wird, zeigt tomedo® Hinweise an, ob ein E-Rezept erstellt werden kann oder nicht.
7. Der erfolgreiche Versand des E-Rezepts wird Ihnen nun noch einmal quittiert und tomedo® springt automatisch zurück in die Kartei des Patienten. Hier erscheint die verordnete E-Medikation als neuer Karteieintrag. In der Patientenkartei können Sie die Verordnung nun jederzeit einsehen, das E-Rezept stornieren oder nachträglich einen Patientenausdruck erstellen.
8. Sie möchten alle E-Rezepte auf einen Blick einsehen und bearbeiten? Dazu springen Sie in die E-Rezept-Verwaltung. Hier sehen Sie alle versendeten E-Rezepte und können diese z.B. auch stornieren. Besonders zeitsparend: Dies funktioniert auch für mehrere E-Rezepte gleichzeitig im Stapel.
Wichtig: Alle Schritte, bis auf die qualifizierte elektronische Signatur, können von MFA durchgeführt werden. Das heißt, das Praxisteam kann Rezepte wie gewohnt bis zur Signatur durch den Arzt / die Ärztin vorbereiten. Dieser kann vorbereitete E-Rezepte später in der E-Rezept-Verwaltung bequem im Stapel versenden.
Kann ich E-Rezepte direkt aus tomedo® drucken oder an Apotheken weiterleiten?
Optional können Sie für E-Rezepte auch einen Patientenausdruck erstellen: Je nach Wunsch ist dies direkt bei der Ausstellung des E-Rezeptes (über die Aktivierung der Checkbox “Pat.Ausdruck”) oder nachträglich in der Patientenkartei möglich. Der Patientenausdruck enthält einen 2D-Code, welcher von Apotheken gescannt werden kann.
Wichtig: Der Patientenausdruck fungiert für die Apotheke nur als “Link” zur digitalen Verordnung im Fachdienst und nicht als Alternative zum bisherigen Muster-16. Das heißt, dass der Patientenausdruck nur dann Sinn macht und zur Einlösung in der Apotheke genutzt werden kann, wenn auch der elektronische Versand des E-Rezepts an die TI funktioniert hat. Dies können Sie ganz einfach in der E-Rezept-Verwaltung prüfen. Ist dies nicht der Fall und das E-Rezept wurde nicht korrekt übermittelt, ist ein Patientenausdruck in tomedo® nicht möglich.
In dem oben beschriebenen Prozess der Ausstellung von E-Rezepten haben Sie außerdem die Möglichkeit, per KIM Zytostatika-Rezepturen direkt an eine Apotheke zu senden. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Handbuch.
Wichtig: Diese Direktzuweisung von E-Rezepten ist von der KBV nur für Zytostatika-Zubereitungen zugelassen. Die Möglichkeit per KIM, E-Rezepte direkt an Apotheken weiterzuleiten, dürfen Sie also aktuell nur für Zytostatika verwenden (Stand November 2023).
Auf einen Blick: Handbuch, Videos, tomedo.Campus, FAQ
tomedo® Handbuch
In unserem Handbuch finden Sie ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen rund um das E-Rezept in tomedo®.
tomedo.Campus
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Für wen ist das E-Rezept Pflicht?
Für gesetzlich versicherte Patienten müssen ab dem 1.1.2024 rosa, blaue, grüne und BG-Rezepte für Medikamente elektronisch versendet werden. tomedo® unterstützt den ausschließlichen elektronischen Versand ab der Version 1.136.
Was sind die KBV-Vorgaben zum E-Rezept?
Umfassende Informationen zum E-Rezept finden Sie auf dieser Seite der KBV.
Was wird für das E-Rezept benötigt?
Sie benötigen eine aktuelle Version von tomedo®, einen Arbeitsplatz mit stationärem TI-Kartenlesegerät und einen freigeschalteten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Wer kann E-Rezepte in tomedo® signieren?
E-Rezepte müssen verpflichtend von einem Leistungserbringer mit einem eHBA signiert werden. Mehr dazu erfahren Sie hier im Handbuch.
Auf welchen Arzt-Namen werden E-Rezepte ausgestellt?
E-Rezepte werden auf den Namen des Arztes oder der Ärztin ausgestellt, deren Heilberufsausweis für die elektronische Signatur benutzt wird.
Können MFA E-Rezepte ausstellen?
MFA können E-Rezepte vorbereiten und speichern. Das Signieren von E-Rezepten ist nur für als Leistungserbringer angehakte Nutzer gestattet.
Kann ein Arzt das Signieren von E-Rezepten delegieren?
Wenn ein hundertprozentiges Vertrauensverhältnis besteht, kann ein Arzt-Nutzer in tomedo® unter Einstellungen/Nutzer/Anmeldung einem anderen Leistungserbringer seine Komfortsignatur für E-Rezepte delegieren. Ausgewählte andere Leistungserbringer können dann nach einer Abfrage im Namen des Arztes bzw. der Ärztin E-Rezepte signieren. Die Workflows können Sie im Handbuch nachlesen.
Kann ein Arzt ohne eHBA E-Rezepte signieren?
Kann die Komfortsignatur an Arbeitsplätzen ohne Kartenlesegerät benutzt werden?
Der Support prüft gerne Ihre TI-Konfiguration und ermöglicht eine “entfernte” Komfortsignatur. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der vielen Anfragen Termine u.U. nicht zeitnah möglich sind.
Welchen Ablauf empfiehlt tomedo® für das E-Rezept?
Wir empfehlen: Ihre MFA bereiten die Rezepte vor und speichern diese. Die Ärzt:innen haben ein Lesegerät im Sprechzimmer, nutzen die Komfortsignatur und prüfen / signieren E-Rezepte über die Inbox oder die E-Rezept-Verwaltung.
Ärzt:innen mit Lesegerät im Sprechzimmer und Komfortsignatur können E-Rezepte auch direkt ausstellen.
Wenn es kein Lesegerät im Sprechzimmer gibt, müssen das Stecken des eHBA und das Ausführen der Komfortsignatur an der Anmeldung erfolgen.
Welches Papierformat hat der Patientenausdruck?
Der Papierausdruck kann in A4 oder A5 erfolgen.
Wie wird sich das E-Rezept weiterentwickeln?
Eine Roadmap zur Weiterentwicklung und Einführung des E-Rezepts finden Sie auf der Seite der gematik.
Ich erhalte einen Fehler, der eHBA sei in einem erhöhten Sicherheitszustand.
Fehlerursache: Der eHBA ist für einen anderen Nutzer freigeschaltet.
Lösung: Den eingeloggten Nutzer in tomedo® überprüfen. Ist der E-Rezept ausstellende Arzt bzw. die ausstellende Ärztin eingeloggt? Wenn ja, den eHBA aus dem Lesegerät ziehen, neu stecken und dann die Komfortsignatur aktivieren.
Ich erhalte einen Fehler, es sei kein lokales oder entferntes Lesegerät zugeordnet.
Fehlerursache: Die Komfortsignatur ist nicht aktiv und der eHBA steckt im Lesegerät an einem anderen Arbeitsplatz.
Lösung: Zu diesem anderen Arbeitsplatz gehen, dort das Arzt-Login in tomedo® überprüfen und dann den eHBA neu stecken. Dann die Komfortsignatur aktivieren.
Ich erhalte beim Signieren einen Fehler zum OCSP-Responder. Was nun?
Bitte den eHBA beim Kartenanbieter aktivieren und freischalten lassen. Erst danach kann der Ausweis für die Signatur in tomedo® genutzt werden.
Ich erhalte einen Fehler “timeout / Zeitüberschreitung der Anforderung”. Was kann ich tun?
Sonstige Fragen und Lösungen zum E-Rezept
Weitere Hinweise können Sie in unseren Handbucheinträgen zum E-Rezept detailliert nachlesen.