Beitragssatzstabilisierungsgesetz für GKV: Was Arztpraxen jetzt wissen müssen

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Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) reagiert die Bundesregierung auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach Jahren steigender Beiträge sei damit „die Grundlage für eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen“ gelegt, so die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Für Arztpraxen und Psychotherapeut:innen bedeutet das Gesetz jedoch vor allem Kürzungen, die sie vor signifikante Herausforderungen stellen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht von mehr Aufwand und einem höheren Regressrisiko.

Wo die beschlossenen Kürzungen spürbar werden, was das Gesetz konkret für Ihre Praxis bedeutet und wie Sie den Belastungen entgegenwirken können, haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Was bedeutet das Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Praxen?

In erster Linie sorgt das Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür, dass die Vergütung für ärztliche Leistungen stark begrenzt wird. Von dieser Ausgabendeckelung sind auch Leistungen betroffen, die bislang extrabudgetär bezahlt wurden. Das Gesetz heißt also nicht umsonst auch GKV-Spargesetz.

Diese Reformen wurden konkret im Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen:

  • Ausgaben werden stark begrenzt: Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz legt fest, dass Vergütungszuwächse den Anstieg der Grundlohnrate nicht übersteigen dürfen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nur so viel ausgeben dürfen, wie sie über die Mitgliedsbeiträge einnehmen. 
  • Extrabudgetäre Leistungen entfallen: Für Leistungen, die bisher zu einem festen Preis bezahlt wurden (etwa ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie), wird es in Zukunft eine Mengenbegrenzung geben.
  • TSVG-Vergütung fällt weg: Leistungen, die über die 116117 vermittelt wurden oder mit dem TSVG eingeführt wurden, werden nicht mehr extrabudgetär vergütet. Die KBV erläutert, dass allein dieser Wegfall der TSVG-Vergütung einen Honorarverlust von 1,64 Milliarden Euro pro Jahr bedeutet.
  • Weitere Zuschläge werden eingespart: Kurzzeittherapien in der Psychotherapie sowie Zuschläge für Hygiene und die Beratung zur Organspende fallen ebenfalls unter die Einsparungen.
  • ePA-Vergütung wird gestrichen: Die Vergütung für das Ausfüllen der elektronischen Patientenakte entfällt.
  • Vollständige Abschaffung von Leistungen: Einige Leistungen wie Homöopathie und die Verordnung von Cannabisblüten werden vollständig aus dem Leistungskatalog gestrichen.
  • Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens: Diese Maßnahme tritt im April 2027 in Kraft und führt zu zusätzlicher Bürokratie für die Praxen.
  • Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit: Ab 2028 soll die Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt werden, was mit Prüf-, Dokumentations- und Abstimmungsaufwand verbunden ist.

Eine vollständige Liste aller Maßnahmen im Detail finden Sie auf der Website der KBV

Wen betrifft das Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Die beschlossenen Kürzungen betreffen Krankenhäuser, Arzneimittelhersteller, Arztpraxen sowie Psychotherapeut:innen. Nach Berechnungen der KBV werden über alle Fachrichtungen hinweg mehr als 46 Millionen Behandlungsfälle in Zukunft nicht mehr finanziert. 

Der Virchowbund hat eine Schätzung der Umsatzrückgänge pro Jahr nach Fachgruppe veröffentlicht. Darunter sind etwa Gynäkolog:innen mit einem Verlust von rund 10.000 Euro angegeben, bei Kardiolog:innen sind es sogar 72.000 Euro. 

Als Reaktion sind viele Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen gezwungen, ihr Leistungsangebot anzupassen. Denn während die Vergütung gedeckelt ist, bleiben Personal, Geräte- und Verwaltungskosten weiterhin hoch.

Wann tritt das Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft?

Der Zeitplan lässt nicht viel Vorbereitung zu: Nachdem das Gesetz den Bundestag passiert hat, sind einige Änderungen bereits zum 30.07.2026 in Kraft getreten. Der Großteil der festgelegten Reformen wird erst zum 01.01.2027 gültig. Nach aktuellem Stand müssen einige Punkte zunächst noch durch den Bewertungsausschuss oder den Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert werden.

Auswirkungen auf Arzt- und Psychotherapiepraxen 

  • Mehr Verwaltungsaufwand durch Bürokratie: Durch die neuen Regelungen steigt teilweise der Verwaltungsaufwand, etwa durch den Wegfall der Praxisbesonderheiten bei der Verordnung von Arzneimitteln. 
  • Höheres Regressrisiko: Viele bislang vergütete Leistungen werden gedeckelt oder sogar abgeschafft.
  • Verzicht auf Konsiliarbericht: Psychotherapeut:innen müssen für Patienten, die sie aufgrund einer ärztlichen Überweisung behandeln, keinen Konsiliarbericht mehr anfordern. Für Arztpraxen entfällt die entsprechende Vergütung.
  • Längere Wartezeit für Patienten: Termine zu bekommen, wird in Zukunft noch länger dauern, und auch die Vermittlung eines Arzttermins oder Therapieplatzes wird schwieriger. Patienten werden mehr Leistungen selbst bezahlen müssen.
  • Steigender Druck: Honorarkürzungen und Einnahmeeinbußen sorgen für wachsenden wirtschaftlichen Druck: Kosten steigen weiter, während die Vergütung gedeckelt bleibt. Praxen müssen ihre Abläufe künftig noch stärker auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit ausrichten, um die Einbußen aufzufangen.
  • Weniger Zeit: Der zusätzliche bürokratische Aufwand (Begründungen, Zweitmeinungsverfahren, Dokumentation) geht auf Kosten der Zeit für die Patientenversorgung.

Ganz klar: Durch das GKV-Spargesetz werden Praxen aller Fachrichtungen stark belastet. Die Änderungen machen eine effiziente Verwaltung mit digitaler Unterstützung relevanter denn je, denn die starken Einsparungen können nur durch gute Organisation ausgeglichen werden. 

Effiziente Prozesse für Ihre Praxis

Die Praxisorganisation ist die wichtigste Stellschraube, an der Sie jetzt drehen können. Auch die KBV betont, es gehe darum, sie so zu gestalten, „dass die für 2027 zur Verfügung stehende Leistungsmenge optimal dem Praxisgeschehen angepasst werden kann”, so Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. In der Dokumentation, bei der Abrechnung und der Vergütung ergeben sich durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz neue Herausforderungen, die jede Fachrichtung und jede Praxis individuell lösen müssen. Eine effiziente, digital unterstützte Praxisorganisation kann dabei helfen, diesen Mehraufwand aufzufangen.

  • Schritt 1: Prüfung der relevanten Änderungen und Auswirkungen auf Ihre Praxis
  • Schritt 2: Budgetierung der Kosten und Vorbereitung auf neue Aufgaben
  • Schritt 3: Anpassung der Praxisorganisation (etwa durch eine effizientere, moderne Praxissoftware)

Lesen Sie hierzu auch unsere Tipps zur Praxisorganisation.

Unterstützung durch die Praxissoftware tomedo 

Unsere Software ist für Arztpraxen aller Fachrichtungen inklusive Psychotherapie geeignet und bildet alle wesentlichen Praxisprozesse ab. Sie vereinfacht und beschleunigt vorhandene Abläufe, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden wertvolle Zeit zurückgewinnen.

In der täglichen Praxisorganisation reduziert tomedo den hohen Verwaltungsaufwand: Mit individuell konfigurierbaren Aktionsketten lassen sich wiederkehrende Abläufe automatisieren. Auch intelligente Funktionen kommen nicht zu kurz: Mithilfe des Kartei-Chats können Patientenakten bequem und schnell durchsucht werden. Und der KI-gestützte Sprechstunden-Assistent unterstützt Sie in der Dokumentation des Patientengesprächs. An der Rezeption bringt der KI-Telefonassistent Entlastung, sodass die MFAs Aufgaben mit medizinischem Mehrwert nachgehen können. 

Hilfestellung bei der Abrechnung bieten außerdem Features wie die KI-gestützten Abrechnungsvorschläge aus dem EBM- oder GOÄ-Katalog sowie die Leistungsabrechnung mit Dr. Clever. 

Wer zusätzlich arzt-direkt.Pay einsetzt, kassiert Selbstzahlerleistungen direkt vor Ort – besonders relevant, weil Patienten künftig mehr Leistungen selbst bezahlen. Die Funktion ist vollständig in tomedo integriert: Sie erstellen die Privatrechnung wie gewohnt und lösen die Kartenzahlung direkt aus der Rechnungslegung am Terminal aus. Den Zahlungseingang verbucht tomedo direkt zur passenden Rechnung.

Fazit: Durch die hohe Individualisierbarkeit und die Möglichkeit, wiederkehrende Abläufe in Ihrer Praxis zu automatisieren oder zu verschlanken, bietet tomedo die ideale Basis, um auf Änderungen (wie aktuell durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz) zu reagieren

1. Was ist das Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Es begrenzt Vergütungszuwächse und streicht zahlreiche extrabudgetäre Leistungen für Praxen.

2. Was ist das Ziel des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes?
Durch die Gesetzesreform sollen 2027 rund drei Milliarden Euro gespart werden, ab 2030 rund fünf Milliarden jährlich.
3. Wen betrifft das Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Von der Gesundheitsreform betroffen sind Krankenhäuser, Arzneimittelhersteller sowie Arzt- und Psychotherapiepraxen.
4. Ab wann gilt das Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Einige Änderungen gelten bereits seit dem 30.06.2026, andere treten zum 01.01.2027 in Kraft. Weitere Regelungen folgen 2027 und 2028.

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