Die Beteiligten des deutschen Gesundheitssystems sind voneinander abhängig und interagieren miteinander. Das sind zum Einen die Leistungsempfänger (Patienten) und zum Anderen die Leistungserbringer: Praxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Apotheken etc. Die Leistungserbringer werden üblicherweise in die Sektoren “ambulante Medizin” (Praxen und MVZ), “stationäre Medizin” (Krankenhäuser) und “Rehabilitation und Pflege” unterteilt. Weitere Beteiligte sind u.a. der Staat in einer gesetzgebenden, regulierenden und überwachenden Rolle, sowie Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sorgen dafür, dass jeder Bürger, unabhängig von seiner finanziellen Situation, im Krankenfall behandelt wird.
Nachfolgend werden wir einige wichtige Akteure des deutschen Gesundheitswesens vorstellen, welche für Sie als Kassenarzt/Kassenärztin relevant sein können.
Kassenärztliche Vereinigungen
Kassenärztliche Vereinigungen (KV) & Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZV)
Die KVen und KZVen der Bundesländer sind dafür zuständig, dass die ambulante (zahn)ärztliche Versorgung für gesetzlich Versicherte stets gewährleistet ist. Sie vertreten zudem (Zahn-)Ärzt:innen, die diese Behandlungen vornehmen. Mitglieder der K(Z)Ven sind u.a. niedergelassene und angestellte Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen.
Abrechnung der Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten
Die Kassenärzt:innen wenden sich bei der Abrechnung an die zuständige KV, je nach Bundesland. Jede KV hat ihre eigenen Abrechnungsrichtlinien, welche zu beachten sind:
- KV (Kassenärzliche Vereinigung) Baden-Wüttemberg: Die KV setzt eine elektronische Datenübermittlung aus einer Praxisverwaltungssoftware voraus. Die Sammelerklärung sowie eine Reihe weiterer Unterlagen werden postalisch übermittelt.
- KV (Kassenärzliche Vereinigung) Nordrhein: Die KV verlangt eine Sammelerklärung, welche sowohl postalisch als auch elektronisch übermittelt werden kann.
Auch bei der Leistungsabrechnung selbst gibt es je nach Bundesland Unterschiede. Neben den bundesweit geltenden EBM-Leistungen gibt es Leistungen, die nur regional abgerechnet werden (wie z.B. von der KV Berlin vorgegeben).
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) & Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Auf Bundesebene werden die Interessen freiberuflicher Vertrags(zahn)ärzt:innen und Psychotherapeut:innen durch die KBV bzw. KZBV vertreten. Diese sind jedoch nicht für die Abrechnung der Kassenleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten zuständig, sondern haben eine beratende bzw. integrative Rolle und vertreten die Interessen der Kassenärzt:innen. (https://www.kbv.de/html/434.php)
Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung (Zi)
Das Zi unterstützt die Kassenärztlichen Vereinigungen mit wissenschaftlichen Studien dabei, die ärztliche Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten bestmöglich zu gewährleisten. Durch Forschungen, z.B. hinsichtlich der zukünftigen Notfallversorgung oder mittels Erhebung von Daten zu diagnostizierten Krankheiten, informiert das Zi die Kassenärztlichen Vereinigungen stetig über die derzeitige und zukünftige ambulante Versorgungssituation.
Fachverbände
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Die Belange der Krankenhäuser werden auf bundespolitischer Ebene durch die DKG vertreten, die alle relevanten Themen rund um die Krankenhäuser entscheidet. Ziel ist die optimale Patientenversorgung in Krankenhäusern.
Landeskammern der Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheken
Die Kammern überwachen Berufspflichten und sind u.a. zuständig für Facharztprüfungen. Auf Landesebene besteht die Pflicht für (Zahn-)Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheken, Mitglied in ihrer zuständigen Landeskammer zu sein.
Bundeskammern der Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Apotheken
Die Bundeskammern sind die Spitzenorganisationen der jeweiligen ärztlichen, zahnärztlichen, psychotherapeutischen und pharmazeutischen Selbstverwaltung auf Bundesebene.
Landesapothekenverbände
Apotheken gewährleisten die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln. Die Landesapothekenverbände schließen Verträge mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen ab, um diese Versorgung zu gewährleisten.
Deutscher Apothekenverband (DAV)
Der DAV vertritt grundsätzlich die Interessen der Apothekenleiter:innen, insbesondere der öffentlichen Apotheken auf Bundesebene. Auch die Vertretung wirtschaftlicher Interessen gegenüber der GKV ist eine der Hauptaufgaben.
Verbände nicht ärztlicher Heilberufe
Hebammen, Pflegekräfte, Logopäd:innen etc. gehören zu den sogenannten nicht ärztlichen Heilberufen. Da auch sie oft Kassenleistungen für ihre Patienten anbieten, schließen ihre jeweiligen Verbände Verträge mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen ab.
Deutscher Facharztverband (DFV)
Niedergelassene Ärzt:innen aller Fachrichtungen werden auf Bundesebene durch den Deutschen Facharztverband vertreten. Der Verband steht den Fachärzt:innen bei wirtschaftlichen, berufspolitischen und allen weiteren Belangen zur Seite und macht diese im Bundestag geltend. Weiterhin nimmt der Verband öffentlich Stellung zu jeglichen gesundheitspolitischen Fragen.
Berufsgenossenschaften (BG)
Alle gewerblichen Unternehmen unterliegen der Pflicht, Mitglied in einer der neun branchenspezifischen Berufsgenossenschaften zu sein. Die vordergründige Aufgabe der BG besteht darin, der Entstehung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer durch den Beruf entstandenen Krankheit werden Beschäftigte durch die BG rehabilitiert.
Verwaltung von gesetzlichen Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband setzt sich auf Bundes-, aber auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ein und gestaltet die Rahmenbedingungen bezüglich der Qualität und Ökonomie einer patientengerechten Versorgung. Alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind im GKV-Spitzenverband organisiert und müssen die getroffenen Entscheidungen des Verbandes umsetzen.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Das höchste Beschlussgremium der Selbstverwaltung nennt sich Gemeinsamer Bundesausschuss, kurz G-BA. Der Ausschuss bestimmt u.a. den medizinischen Leistungskatalog, der für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend ist, und legt Maßnahmen zur Qualitätssicherung in medizinischen Einrichtungen fest.
Öffentliche Institutionen
Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Der ÖGD besitzt Kompetenzen in verschiedenen Bundesbehörden, in den Gesundheitsbehörden der Ministerien (Länder) sowie in den kommunalen Gesundheitsämtern. Der Infektionsschutz oder die allgemeine Gesundheitsförderung und -beratung sind nur einige der vielfältigen Aufgaben. Besonders der präventive Ansatz steht im Fokus.
Gesundheitsämter
Die Gesundheitsämter nehmen die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes wahr. Dazu gehören u.a. der amtsärztliche und kinder- und jugendärztliche Dienst, die Gesundheitsberichterstattung und die AIDS-Beratung. Die Ämter sind vor Ort tätig und werden i.d.R. von einem Amtsarzt / einer Amtsärztin geleitet.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das BMG gibt den gesetzlichen Rahmen der Gesundheitsversorgung in Deutschland vor: Hier werden Gesetze erarbeitet und Verwaltungsvorschriften aufgesetzt. Zudem übernimmt es u.a. die Aufsicht über den GKV-Spitzenverband und den Gemeinsamen Bundesausschuss. Dem BMG untergeordnet sind das Robert-Koch-Institut (RKI), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zudem hält das BMG mit 51% die Mehrheit an der gematik, welche sich mit dem Ausbau der Telemedizin in Deutschland beschäftigt und Vorgaben für Praxen hinsichtlich der digitalen Versorgung ihrer Patienten festlegt.
Robert-Koch-Institut (RKI)
Das RKI ist verantwortlich für die Überwachung und Prävention von (Infektions-)Krankheiten, und u.a. auch für die damit verbundene Risikokommunikation. Die Erkennung, Unterbindung der Ausbreitung und Bekämpfung von Infektions- und anderen Krankheiten sind die vordergründigen Aufgaben. Es liefert damit die Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Mit der Zulassung von Arzneimitteln beschäftigt sich das BfArM. Zudem überprüft und überwacht das Institut die auf dem Markt befindlichen Arzneimittel. Die stetige Verbesserung und Sicherheit von Arzneimitteln ist das oberste Ziel des Instituts.
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) / Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Biomedizinische Human-Arzneimittel können starke Nebenwirkungen aufweisen. Das PEI wägt aus diesem Grund Risiko und Nutzen solcher Arzneimittel ab, führt eigene Forschungen durch und entscheidet gemeinsam mit dem BfArM über deren Zulassung.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die gesundheitliche Aufklärung, z.B. zu den Themen Suchtprävention und Prävention von Infektionskrankheiten, ist der Schwerpunkt der BZgA. Durch Kampagnen werden diese Inhalte der Bevölkerung nähergebracht.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
gematik
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen umzusetzen und voranzubringen, ist die Aufgabe der gematik. Dafür konzipiert die gematik die Telematikinfrastruktur (TI), welche alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzt und einen großflächigen Datenaustausch zwischen ihnen ermöglicht. Weitere Informationen über die Telematikinfrastruktur finden Sie in unserem Blog-Artikel.