Die Abrechnung von Covid-Impfungen läuft bei Kassenpatienten, wie gewohnt, über den KV-Schein. Auch bei Privatpatienten läuft die Abrechnung über einen KV-Schein, wobei das Ersatzverfahren verwendet wird. Dafür sollte bei der Impfung der Besuchsgrund auf GKV umgestellt werden (optische Unterscheidung, in welcher Abrechnungsgrundlage bei diesem Besuch gearbeitet wird). Außerdem muss auf dem GKV-Schein in den Grunddaten die Kasse angegeben sein, die in Ihrem KV-Bereich die Vergütung der Covid-Impfungen übernimmt. Die Versichertennummer kann u.U. frei bleiben.
Wenn Sie ImpfDocNE nutzen, werden die nötigen Informationen über die erbrachte Leistung sowie die Chargennummer automatisch in den Schein übernommen. Allerdings muss hierfür die neueste Version von ImpfDocNE in den tomedo® Server-Tools aktiviert sein.
Dokumentieren Sie Impfungen mit ImpfDoku oder per Custom-Karteieintrag, müssen Sie die Leistung, die dazugehörigen Zusatzinformationen und die Chargennummer selbst eintragen. Hierzu nutzen Sie bitte die Pseudoziffern, die die KBV für alle Covid-Impfungen festgelegt hat.
Neben der Abrechnung müssen Covid-Impfungen täglich per Schnell-Doku über das Impf-DokuPortal der KBV gemeldet werden. Alle Informationen zu Abrechnung und Meldung seitens der KBV finden Sie im folgenden Dokument: