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Praxisgründung in Deutschland: Die wichtigsten Schritte

Voraussetzungen für die Praxisgründung und -eröffnung in Deutschland

Sie dürfen in Deutschland eine Praxis gründen, wenn Sie die Approbation als Arzt/Ärztin oder Psychotherapeut:in besitzen. Erst damit ist es Ihnen möglich, sich mit einer Privatpraxis niederzulassen und dort Selbstzahler und Privatpatienten zu behandeln. Wenn Sie auch Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung als Vertragsarzt. Diese erhalten Sie nach der Eintragung in das Arztregister und einem schriftlichen Antrag beim Zulassungsausschuss.

 

Wie werde ich als Arzt/Ärztin zugelassen? Die 3 Schritte zur Zulassung

  1. Besitz der Weiterbildung als Facharzt
  2. Eintragung im Arztregister – Sie benötigen:
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis Staatsangehörigkeit
    • Approbationsurkunde
    • Promotionsurkunde
    • Bescheinigung der ärztlichen Tätigkeit seit Approbation
    • Nachweis über aktuelle Beschäftigung
    • Bescheinigung der KV bzw. Ärztekammer über Ort und Dauer der Beschäftigung (falls bereits niedergelassen)
    • Anerkennung für bestimmte Gebiets- oder Zusatzbezeichnungen
  3. Stellen eines schriftlichen Antrags auf Zulassung beim Zulassungsausschuss – Sie benötigen:
    • Auszug aus Arztregister (Daten zu Approbation und Anerkennungen)
    • Antrag auf Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen
    • Lebenslauf
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Bescheinigung ausgeübter Tätigkeiten als Arzt/Ärztin seit Approbation
    • Nachweis über aktuelle Beschäftigung
    • Bescheinigung der KV bzw. Ärztekammer über Ort und Dauer (falls bereits niedergelassen)
    • Erklärung zur Abhängigkeit von Drogen

Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt eine Richtlinie zur Bedarfsplanung fest. Sie beinhaltet die Anzahl von Ärzt:innen pro Einwohner:innen als Prozentsatz für ein Gebiet (so genannte “Planungsgebiete”). Sobald bei einer Fachgruppe für ein Gebiet der Versorgungsgrad von 110 % erreicht wird, gilt dieses Planungsgebiet als “gesperrt”. Eine Neuzulassung ist somit nicht möglich. Sie können in diesem Fall, falls verfügbar, eine bestehende Praxis übernehmen oder sich ein anderes, “offenes” Planungsgebiet für die Praxisgründung als Kassenarzt/-ärztin suchen. Bei manchen Fachgruppen, wie Zahnärzt:innen, bestehen jedoch Ausnahmen von diesen Regeln.

Diese Regularien werden auf der Bundesebene verabschiedet und auf Landesebene von Krankenkassen umgesetzt. Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.kbv.de/html/bedarfsplanung.php

Standortanalyse und Standortbewertung

Für die Suche nach einem geeigneten Standort für Ihre neue Arztpraxis sollten Sie zunächst eine Mitbewerberanalyse durchführen. Hier kommt es vor allem auf das Verhältnis von Ärzt:innen pro Einwohner:in an. Im Jahr 2021 kamen auf einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin circa 200 Patienten in Deutschland. Stellen Sie bei Ihrer Analyse fest, dass Ihr Standort unter diesem Verhältnis liegt, ist er wahrscheinlich überversorgt und eignet sich weniger gut zur Neugründung. Andererseits ist ein Standort unterversorgt, wenn er dieses Verhältnis überschreitet.

Des Weiteren sollten Sie Makro- und Mikrofaktoren beachten:

Makrofaktoren:

  • Bevölkerung (Wachstum vs. Schrumpfung)
  • Altersstruktur
  • Kaufkraft (Einkommen in der Region)
  • Wachstumspotenzial der Region

Mikrofaktoren:

  • Lage (Stadt vs. Land)
  • Erreichbarkeit
  • Barrierefreiheit
  • Erweiterungsmöglichkeiten
  • Gibt es anstehende Bauprojekte?

Anforderungen an Räumlichkeiten

Bei einer Praxisgründung sind die notwendigen Praxisräume ein wesentlicher Faktor, der Ihre Unternehmung beeinflusst. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, deren Anforderungen zu kennen. Die Arztpraxis an sich ist eine Gewerbeimmobilie, die die Funktion erfüllen soll, eine bestmögliche Behandlung der Patienten zu gewährleisten.

Zur Nutzung der Immobilie als Praxisräume benötigt man eine Nutzungsgenehmigung. In der Folge sind gesetzliche Mindestanforderungen im Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz (Unterscheidung in verschiedenen Bundesländern möglich) zwingend zu beachten. Weitere Vorschriften lassen sich aus den Hygienerichtlinien des RKI, dem Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften entnehmen.
Wenn Sie es beabsichtigen, die Praxis im eigenen Haus zu eröffnen, sind Bauvorschriften und Hygienevorschriften ebenso zu beachten. Sie brauchen meistens auch eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (bei bestehender Wohnimmobilie). Außerdem gibt es einige Besonderheiten seitens des Steuerrechts.

Hier finden Sie die wichtigsten Richtlinien zur Beurteilung von Praxisräumen:

  • Anforderungen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für den Gesundheitsdienst
  • Biostoffverordnung (BiostoffV)
  • DIN- und EN-Normen für Röntgenanlage und Beleuchtung
  • Landesbauordnung
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
  • Trinkwasserverordnung
  • Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen)

Hier finden Sie die wichtigsten baulichen Vorschriften:

  • Raumhöhe mindestens 2,5 Meter
  • Arbeitsräume mit Grundfläche von mindestens 8 Quadratmeter
  • Bewegungsfläche (freie Bewegung für Mitarbeiter) mindestens 1,5 Quadratmeter pro Person
  • Böden müssen eben und rutschfest sein
  • Fenster müssen sicher öffen- und schließbar sein
  • Oberflächen der Fußböden, Arbeitsflächen und Wände im Patientenbereich müssen glatt, leicht zu reinigen, fugendicht und mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln desinfizierbar sein
  • Fluchtwege und Notausgänge müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung erfüllen

Hier finden Sie die Vorschriften für einzelne Praxisräume:

  • Eingangsbereich: Fluchtweg & Feuerlöscher
  • Anmeldebereich: Bildschirmarbeitsplätze: Datenschutz gewährleisten!
  • Wartezimmer: akustisch von Anmeldung getrennt
  • Behandlungsräume: mindestens eine Handwasch-Armatur und Reinigungsmittel
  • Operationsräume: spezieller Bodenbelag und Beleuchtung plus Umkleideraum für OP-Team
  • Sterilisationsraum: entsprechend Richtlinien des RKI
  • Röntgenräume: baulicher Strahlenschutz
  • Pausenraum: bei mehr als 10 Mitarbeitern

Personalplanung bei Praxiseröffnung

Egal für welche Art der Praxis Sie sich entscheiden, die alltägliche Arbeit ist Teamsache. Praxisinhaber:in, medizinische Fachangestellte (MFA) und angestellte Ärzt:innen arbeiten zusammen und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Gründen Sie eine neue Praxis, sind Sie als Arbeitgeber:in für die Personalverwaltung verantwortlich. Sie müssen daher die Aus- und Weiterbildung Ihres Praxisteams sichern, um die Qualität der Patientenversorgung nachhaltig hochzuhalten. Auf Dauer wird es sich für Sie lohnen, wenn Sie selbst MFAs ausbilden können. Es ist ebenfalls lohnend, proaktiv an Schüler:innen und Studierende heranzutreten, um sie von einem Praktikum in Ihrer Arztpraxis zu überzeugen.

 

Die MFAs

Medizinische Fachangestellte sind für die Terminplanung in der Arztpraxis, sowie auch für die erste Begegnung mit Patienten verantwortlich und unersetzlich. Sie erläutern Maßnahmen, informieren über weitere Versorgungen und geben Rezepte für Medikamente aus.

Des Weiteren unterstützten sie Sie im kompletten Prozess der Untersuchung und Behandlung von Patienten:

  • Behandlungsräume vorbereiten
  • Blutdruck messen
  • Impfungen durchführen
  • Blut abnehmen
  • Infusionen verabreichen
  • Bei chirurgischen Eingriffen unterstützen
  • Bei Laborarbeiten helfen

Im Zuge des Praxismanagements übernehmen medizinische Fachangestellte folgende Aufgaben:

  • Patientenakten pflegen
  • Post organisieren
  • Abrechnungen vorbereiten
  • Praxisbedarf nachbestellen
  • Urlaubsplanung vornehmen
  • Qualitätsmanagement sichern

 

Die angestellten Ärzt:innen

Angestellte Ärzt:innen können Voll- oder Teilzeit arbeiten und sich einen Vertragsarztsitz teilen (sog. Jobsharing). Für die Zulassung als angestellte:r Ärzt:in sind folgende Bedingungen zu beachten:

  • Praxisinhaber:in muss Antrag beim Zulassungsausschuss stellen
  • Genehmigung vom Zulassungsausschuss
  • Eintragung im Arztregister
  • Freier Vertragsarztsitz muss vorhanden sein

 

Die Praxismanager:innen

Für langfristigen Erfolg muss der Praxisinhaber / die Praxisinhaberin ärztlichen sowie administrativen Aufgaben nachgehen. Das ist in der Realität oft nicht gut zu vereinbaren, weshalb sich das Berufsfeld des Praxismanagements mehr und mehr öffnet. Die zentralen Tätigkeiten eines Praxismanagers oder einer Praxismanagerin beziehen sich auf die Organisation aller Praxisabläufe. Das verfolgte Ziel: Praxismitarbeitende sollen sich weniger auf administrative, sondern mehr auf ärztliche Aufgaben konzentrieren.
Folgende Aufgabenbereiche werden Praxismanager:innen zugeordnet:
 

  • Praxisorganisation (Terminmanagement und Behandlungskoordination)
  • Personalmanagement (Einsatzplanung, Recruiting, Fortbildungen)
  • Patientenmanagement (Bearbeitung der Patienten- und Krankenkassenkorrespondenz)
  • Qualitätsmanagement
  • Konflikt- und Krisenmanagement
  • Buchhaltung und Controlling (Abrechnungsmanagement und Rechnungsverwaltung)
  • Praxismarketing

Die Finanzierung der Praxisgründung

Im Angesicht der hohen Kosten einer Praxisgründung sollten Ärzt:innen unbedingt nach einer idealen und individuellen Methode suchen. Im Folgenden werden die wichtigsten Elemente der Finanzierung, inklusive Beispielen, für Sie dargestellt.

 

Die Zinsen

Zinsen sind besonders für die Planbarkeit Ihres Darlehens wichtig. Für eine sichere Planung bietet sich beispielsweise ein Festzinsdarlehen an. Hierbei profitieren Sie von einem unveränderbaren Zinssatz und einem festgeschriebenen Zeitraum.

 

Die Laufzeit

In der Regel liegt eine geeignete Laufzeit für Ihre Praxisfinanzierung zwischen 10 und 15 Jahren. Sie können bis zu drei tilgungsfreie Jahre beantragen. Zusätzlich müssen Sie in dieser Zeit lediglich die Zinsen für den Darlehensbetrag zahlen: Die Tilgung erfolgt noch nicht.

 

Die Sicherheit

Gründen Sie eine Praxis, so sichern Sie diese Unternehmung meist durch eine Risikolebensversicherung ab. Diese Versicherung umfasst das Volumen, das die Höhe des Finanzierungsvolumens abdeckt. Darüber hinaus treten Sie die Ansprüche gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ab und diese erwirbt die Forderungen.

 

Finanzierung mit Fördermitteln

Sie können eine Förderung für Ihre Praxisgründung erhalten und somit bei Ihrer Existenzgründung von Institutionen unterstützt werden. An dieser Stelle sind vor allem die Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu nennen. Sie sollten jedoch beachten, dass Sie keinerlei vertragliche Verpflichtungen eingehen, bevor Sie den Förderantrag gestellt haben. Falls Sie vorher schon einen Praxiskaufvertrag oder Kaufverträge für Geräte abgeschlossen haben, erlischt Ihr Förderanspruch teilweise.

Beispiele:

 

Finanzierung mit Privatkredit

Neben Fördermitteln, können Sie ebenfalls einen Kredit für Ihre Praxisgründung aufnehmen und dazu bei jedem Kreditinstitut nach Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Viele Kreditinstitute haben einzelne Abteilungen, die sich auf Finanzierungslösungen für Heilberufe spezialisiert haben.

Beispiel:

 

Finanzierung mit Leasing

Über die Kreditfinanzierung hinaus, die das größte Volumen ihrer Praxisfinanzierung darstellt, kann Leasing eine weitere Methode zur Finanzierung Ihrer Praxisgründung bieten.
Sie profitieren von einer flexiblen und steuerlich attraktiven Finanzierungslösung.

Das heißt, dass sowohl Laufzeiten als auch steuerrechtliche Vorgaben nach Ihrem Wunsch (bspw. Einsatzdauer des Leasingobjekts) angepasst werden können. Insgesamt stärkt das Leasing die Möglichkeiten des Praxisinhabers / der Praxisinhaberin. Er/sie kann fehlende Systeme kurzfristig ergänzen oder die modernste Medizintechnik kostengünstig beschaffen.

Beispiel:

Die Finanzierung über Leasingangebote bezieht sich vorrangig auf die Beschaffung von Hardware, Inventar und weiterem Praxisbedarf. Es ist also ausschließlich eine Ergänzung zu herkömmlichen Finanzierungsarten.

sprechstunde nach praxiseröffnung

Arten von Arztpraxen

Vorab sollten Sie sich überlegen, ob Sie alle Aspekte der Praxisführung in Ihren Händen halten wollen. Je nachdem bieten sich Ihnen Möglichkeiten, eine Praxisgemeinschaft oder eine eigene Praxis zu gründen. Auch eine Eingliederung in medizinische Versorgungszentren ist möglich.

 

Einzelpraxis

Das Führen einer Praxis kann von Ihnen ganz allein und selbstbestimmt organisiert werden.

Vorteile Nachteile
Leistungsangebot und Praxisführung ist selbst bestimmbar Großer Workload, da alleinige:r Betreiber:in
Finanzierung, Betrieb und Investitionen obliegen Inhaber Finanzielles Risiko trägt der/die Inhaber:in allein
Über alle erwirtschafteten Gelder verfügt man selbst Unternehmerisches und kaufmännisches Wissen ist nötig
Einfache Existenzgründung (keine Gemeinschaftsverträge) Vollständige Haftung mit gesamten Privatvermögen
Inhaber:in kann Praxis mit persönlicher Philosophie führen (z.B Mobiliar oder Farbgestaltung der Praxis) Alleinige Praxisorganisation (Sprechzeiten, Urlaube, Digitalisierung)
Entscheidungsgewalt bezüglich Personal und technischer Ausstattung Fehlender Austausch mit Kolleg:innen
Möglichkeit zu schnellen Anpassungen, ohne Abstimmung mit anderen Zulassung des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung wird notwendig

 

Praxisgemeinschaft

In einer Praxisgemeinschaft werden notwendige Ressourcen, wie zum Beispiel Technik und Räumlichkeiten, gemeinsam genutzt. Auch das Personal ist mitunter teilbar. Im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis handelt es sich hier jedoch um keine wirtschaftliche Einheit, sondern um einen organisatorischen Zusammenschluss.

Vorteile Nachteile
Geteilte Personalkosten (mehr Personal und längere Öffnungszeiten) Klare Trennung der Patientenunterlagen (außer bei Einwilligung der Patienten)
Krankheitsvertretung im eigenen Haus Unterschiedliche E-Mail-Adressen und Rufnummern notwendig
Geteilte Ausstattungs- und Unterhaltungskosten (umfangreichere Nutzung) Plausibilitätsprüfung droht, wenn zu viele identische Patienten von mehreren Ärzt:innen der Gemeinschaft behandelt werden
Professionelle Unterstützung (mehr Fortbildungen durch Vertretung möglich)
Urlaubsvertretung
Getrennte Abrechnungen
Keine Genehmigung als Vertragsarzt notwendig (lediglich Ärztekammer von Gründung informieren)

Berufsausübungsgemeinschaft

Früher als „Gemeinschaftspraxis“ bekannt, ist die Berufsausübungsgemeinschaft eine Bezeichnung für die gemeinsame Berufsausübung in freier Praxis. Es schließen sich mehrere Ärzt:innen mit dem gleichen oder ähnlichen Fachgebiet an.

Vorteile Nachteile
Gemeinsame Raumnutzung Muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden
Gemeinsame Praxiseinrichtung Einhaltung des Gesellschaftsvertrag
Gemeinsame Patientenakten und Abrechnung durch Gemeinschaf Zwischenmenschliches Konfliktpotenzial (langfristige Bindung an Partner:in)
Gemeinsames Personal Eigener Einfluss kann gering ausfallen (gemeinschaftliche Willensbildung)
Gemeinsame Rechnung Grundpauschalen sind nur einmalig abzurechnen
Arbeit als niedergelassene:r oder angestellte:r Arzt/Ärztin möglich
Überörtliche Zusammenarbeit möglich (Zusammenarbeit über mehrere Standorte)

Eigene Praxis und Medizinisches Versorgungszentrum

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine zugelassene und ärztlich geleitete Einrichtung. In dieser sind Ärzt:innen (im Arztregister eingetragen) als Angestellte oder Vertragsärzt:innen tätig. Seit 2015 dürfen MVZs auch fachübergreifend gegründet werden. Entscheidet sich ein MVZ dazu, die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zu beantragen, unterliegt es der Bedarfsplanung. Die ärztliche Leitung kann von einem Gesellschafter bzw. einer Gesellschafterin, sowie von einem angestellten Arzt oder einer angestellten Ärztin übernommen werden. Dieser/diese muss dafür sorgen, dass die berufsrechtlichen Pflichten der angestellten Ärzt:innen eingehalten werden.

Vorteile Nachteile
Flexible Arbeitszeitmodelle und Urlaubsplanung Höherer Verwaltungsaufwand
Zulassung bleibt erhalten, wenn ein Gesellschafter / eine Gesellschafterin ausscheidet Gründungsaufwand
Anteile eines Gesellschafters / einer Gesellschafterin können leichter verkauft werden Keine Einnahmenüberschussrechnung, sondern Bilanz-Pflicht
Arbeitsteilung durch Spezialisierung MVZ-GmbHs sind gewerbesteuerpflichtig
Gemeinsamer Einkauf und Marketing Stille Reserven werden versteuert, wenn Praxis in MVZ umgewandelt wird
Bessere Chancen bei Praxisabgabe Patientenakten können nicht einfach von Vorgänger-Praxis übernommen werden
Größeres Patienten-Einzugsgebiet notwendig

Wahl der Rechtsform

Hier bieten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die möglichen Rechtsformen für Ihre Arztpraxis:

Rechtsform Geschäftsführung Haftung Status der Ärzt:innen Gewinnbeteiligung der Inhaber:innen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschafter:innen agieren gemeinsam als Geschäftsführung Gesellschafter:innen haften unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Mindestens zwei Freiberufler:innen, wobei angestellte Ärzt:innen zusätzlich möglich sind Individuelle Festlegungen im Gesellschafts­vertrag
Freiberufler Inhaber:in Inhaber:in haftet unbeschränkt mit Privat- und Freiberufler:in, zusätzlich angestellte Ärzt:innen möglich 100% bei Inhaber:in
Partnerschafts­gesellschaft (PartG) Gemäß Bestimmungen OHG (offene Handels­gesellschaft), sofern nicht anders im Gesellschafts­vertrag festgelegt Partner:innen haften mit Geschäfts- und Privatvermögen (bei beruflichen Fehlern haftet nur Verursacher:in, sowie Gesellschaft) Mindestens zwei Freiberufler:innen, zusätzlich angestellte Ärzt:innen möglich Im Gesellschafts­vertrag individuell bestimmbar
Gesell­schaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Muss mindestens einen Geschäfts­führer / eine Geschäftsführerin, sowie ärztliche Leitung haben Gesell­schaft haftet (keine persönliche Haftung der Gesellschafter:innen) Angestellt Verteilung des Gewinns auf Gesell­schafter:innen gemäß deren Anteile

Anschaffung geeigneter digitaler Infrastruktur

Sind alle bürokratischen und administrative Angelegenheiten geklärt, sollten Sie sich um das Herzstück einer modernen Arztpraxis sorgen. Die Anforderungen im Bereich der Digitalisierung sind in den letzten Jahren für Arztpraxen gestiegen. Beispiele dafür sind die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Die folgenden drei Elemente sind für die Errichtung einer funktionsfähigen digitalen Infrastruktur notwendig:

 

Telematikinfrastruktur

Die Kommunikation zwischen Arztpraxen und Krankenkassen in Deutschland wird überwiegend über die Telematikinfrastruktur abgewickelt. Diese wird vom Bund gefördert und soll Akteure des Gesundheitswesens miteinander verbinden. Der Anschluss an diese Infrastruktur ist mittlerweile verpflichtend für alle Vertrags- und Zahnärzt:innen reguliert und benötigt einen Internetanschluss, Konnektor, Praxisausweis und Kartenterminal. Die Telematikinfrastruktur ist inzwischen als zentrales Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen anzusehen.

 

Hardware

Bei der Hardware in einer Arztpraxis geht es vor allem um die Anbindung diagnostischer Geräte und die dafür benötigten digitalen Geräte. Bei der Anschaffung von Geräten für Ihre neue Praxis ist daher auf Qualität und Zuverlässigkeit zu achten. Apple Geräte bieten z.B. hohe Leistungsfähigkeit und sind stabil und einfach in der Nutzung.

Die Auswahl der Hardware hängt von der Praxisart und der Praxisgröße ab. Als ersten Schritt sollten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Hardware erstellen und die Geräte identifizieren, die bspw. an einen Computer angeschlossen werden oder welche für die mobile Nutzung bestimmt sind.

 

Software

Die größte Bedeutung im Zusammenhang mit digitaler Infrastruktur in Arztpraxen hat das Praxisverwaltungssystem (PVS). Mithilfe dieser speziellen Software lassen sich sämtliche Prozesse innerhalb der Arztpraxis darstellen: von der Terminplanung bis hin zur Ausstellung von Rezepten. Es gibt verschiedene Arten von Praxisverwaltungssystemen, die von der kassenärztlichen Bundesvereinigung als PV-Systeme zertifiziert wurden und die notwendigen Anforderungen für die Nutzung innerhalb der Praxen erfüllen.

Dieser Artikel gibt Ihnen eine Hilfestellung bei der Auswahl einer geeigneten Software für die Praxisverwaltung:

Abschluss von Versicherungen

Selbst wenn Sie alle Planungsarbeiten Ihrer Praxisgründung abgeschlossen haben und das Tagesgeschäft aufnehmen wollen, dürfen Sie eines nicht vergessen: Versicherungen abschließen. Keine Arztpraxis kann in den Arbeitsalltag starten, ohne sich dabei angemessen versichert zu haben.

Hier finden Sie die wichtigsten Versicherungen für Ihre Arztpraxis:

  • Berufshaftpflichtversicherung für Ärzt:innen
  • Praxisinventarversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Versicherung zur Betriebsunterbrechung
  • Praxisausfallversicherung
  • Rechtsschutz für Ärzte
  • Versicherung bzgl. Cyber-Risiken

Bekanntmachung der Praxisgründung und Marketing

Die Kommunikation Ihrer Praxisgründung ist ein wesentlicher Bestandteil Ihres Erfolgs. Aus diesem Grund müssen Sie die Ärztekammer, das Gesundheitsamt und das Versorgungswerk informieren, wenn Sie Ihre Praxis gründen.

Folgende Marketingmaßnahmen sind außerdem empfehlenswert:

  • Erstellen einer Website
  • Erstellen von Accounts auf Social-Media-Plattformen
  • Vorbereitung des Praxisschildes (inkl. Qualifikation und Sprechzeiten)
  • Aufgeben von Anzeigen in regionalen Medien
  • Eintragen in die Branchenverzeichnisse (z.B. Gelbe Seiten)
  • Erstellen des Google Unternehmensprofils, inkl. des Eintrags in Google Maps

Einkommen in der eigenen Praxis

Wenn Sie sich fragen, wie viel ein Arzt / eine Ärztin mit der eigenen Praxis verdient, hängt dies von mehreren Dingen ab: z.B. von Ihrem Standort & Verkehrsanbindung, Fachrichtung, Miete und weiteren Betriebskosten. Den Einnahmen bei der Praxisgründung eines Zahnarztes / einer Zahnärztin und anderen Fachärzt:innen stehen besonders Personalkosten, Miete der Räumlichkeiten, Materialkosten und Zinsen gegenüber.

Im Durchschnitt bleibt ein Praxisüberschuss von ca. 160.000 € übrig, der aber nicht mit dem Einkommen/Gewinn für Sie gleichzusetzen ist. Dieser Überschuss dient u.a. zur Tilgung und Zahlung von Steuern. Wie viel verdient nun ein Hausarzt / eine Hausärztin oder ein Zahnarzt / eine Zahnärztin mit seiner/ihrer eigenen Praxis? Nutzen Sie die Tabelle für einen Einblick.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über das Bruttoeinkommen – Stand 2019 (je nach Fachrichtung)1:

Fachrichtung Einnahmen pro Praxis Reinertrag
Radiologie 3.003.000 € 1.128.000 €
Ophthalmologie 728.000 € 370.000 €
Dermatologie 709.000 € 342.000 €
Orthopädie 741.000 € 341.000 €
Urologie 613.000 € 334.000 €
Chirurgie 756.000 € 325.000 €
Innere Medizin 721.000 € 321.000 €
Allgemeinmedizin 466.000 € 252.000 €
Dentologie 721.000 € 251.000 €
Gynäkologie 482.000 € 251.000 €
HNO-Heilkunde 477.000 € 243.000 €
Pädiatrie 474.000 € 239.000 €
Neurologie 403.000 € 238.000 €
Psychotherapie 118.000 €   85.000 €

Praxisgründung vs. Praxisübernahme: Die Vor- und Nachteile

Abschließend ist eine Entscheidung zu treffen. Entweder entschließen Sie sich dazu, eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen. Doch worin bestehen die Vor- bzw. Nachteile?

 

Vorteile Praxisgründung

  • Größerer Gestaltungsspielraum (=höheres Maß an Selbstverwirklichung)
  • Flexiblere Festlegung der Arbeitszeiten
  • Autonome Entscheidungsfindung
  • Bessere Einkommensmöglichkeiten
  • Keine Rücksicht auf bisherige Strukturen

Nachteile Praxisgründung

  • Neugründungen können gebietsweise (s. Zulassungsbeschränkung) untersagt sein
  • Aufwendige Suche nach geeigneten Immobilien
  • Großes Volumen an (Neu-)Investitionen
  • Möglicherweise komplizierte Suche nach Personal
  • Eigenes Marketingkonzept muss entwickelt werden

 

 

Vorteile Praxisübernahme

  • Zugriff auf bestehenden Patientenstamm
  • Zugriff auf eingespieltes Praxisteam
  • Finanzielle Prognose durch Daten des Vorgängers möglich
  • Möglichkeit, sich niederzulassen, auch in einem zulassungsbeschränkten Gebiet
  • Übernahme von Möblierung und Geräten

Nachteile Praxisübernahme

  • Konfliktpotenzial bei der Praxisübergabe
  • Schwierigkeit bei der Berechnung des Preises (materieller und immaterieller Kaufpreis)
  • Bestehende Verträge und Versicherungen müssen ggf. übernommen werden
  • Wenig Gestaltungsmöglichkeit, da Praxisräume bspw. schon geplant sind
  • Ruf des Vorgängers/der Vorgängerin wird gewissermaßen übernommen
checkliste praxiseröffnung schweiz

Checkliste für die Praxisgründung in Deutschland

Laden Sie sich hier alle Schritte als praktische PDF-Checkliste herunter:

1 https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Dienstleistungen/Publikationen/Downloads-Dienstleistungen-Kostenstruktur/kostenstruktur-aerzte-2020161199004.pdf?__blob=publicationFile

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